Das Collegium trilingue

Die Stipendienstiftung des Wiener Bischofs Johann Fabri
16. Jhdt.–16. Jhdt.

„Damit die rechtgläubige und rechtmäßige Religion und die Kirche Gottes bewahrt werde“: Dies war der Hauptgrund des Wiener Bischofs Johann Fabri (1473 – 1541) für die Einrichtung einer Stipendienstiftung an der Universität Wien.

Fabri stellte diesem Collegium trilingue, an dem Latein, Griechisch und Hebräisch gelehrt werden sollte, ein Haus zur Verfügung, stattete es mit finanziellen Mitteln aus und vermachte ihm seine umfangreiche Bibliothek. Außerdem konzipierte er ausführliche Statuten, durch die die Administration der Stiftung und der Tagesablauf der Stipendiaten geregelt wurden, wobei er natürlich besonderen Wert auf die religiöse Unterweisung im katholischen Sinn legte.

Die zahlreichen an der Universität Wien bestehenden Stipendienstiftungen waren aus den verschiedensten Gründen eingerichtet worden: Teilweise wollten die StifterInnen dadurch Angehörige ihrer Familie beim Studium unterstützen, andere waren für Studenten aus bestimmten Orten bzw. Regionen gedacht. Weiters gab es Stiftungen für bestimmte Studienrichtungen bzw. zur Erziehung gut ausgebildeter Beamter. Im Zuge der religiösen Auseinandersetzungen des 16. Jahrhunderts wurden schließlich Stiftungen eingerichtet, die ihre Alumnen im rechten (d. h. katholischen) Glauben festigen sollten. Eine dieser Stiftungen war das 1539/40 vom damaligen Bischof von Wien, Johann Fabri, gegründete Collegium St. Nicolai oder Collegium trilingue.

Einrichtung

Johann Fabri, der seit 1530 Bischof von Wien war, hatte sich dem Kampf gegen die reformatorischen Ideen Luthers und Zwinglis verschrieben. Zwar teilte er teilweise die Auffassungen der Reformatoren über diverse Missstände in der katholischen Kirche, doch war er der Ansicht, dass die notwendigen Reformen von der Kirche selbst durchzuführen seien. Die Mittel zur Durchsetzung dieser Reformen waren für ihn die Bildung, Belehrung und Überzeugung der Gegner. In diesem Sinne verfasste er zahlreiche Schriften. Daneben engagierte er sich bei der Planung und Durchführung der von Ferdinand I. initiierten Universitätsreform, da er eine wissenschaftlich hochstehende und gefestigte katholische Universität als wirksamstes Mittel im Kampf gegen die Ketzerei ansah. Die Krönung seiner diesbezüglichen Bemühungen sollte die von ihm eingerichtete Stiftung darstellen.

Der Stiftbrief und v. a. die von Fabri selbst verfassten Statuten zeigen seine intensive Beschäftigung mit der Einrichtung. 1533 ersuchte er Ferdinand I., ihm die Hälfte des Gebäudes des aufgelassenen Zisterzienserinnenklosters von St. Nikolaus in der Singerstraße zu schenken, um darin ein Haus für Studenten einzurichten.
Die offizielle Gründung erfolgte zwar erst sechs Jahre später mit der Ausstellung des Stiftbriefs am 28. März 1539, doch gab es vorher bereits eine Probephase: Fabri erklärte im Stiftbrief, dass er in dem Haus in der Singerstraße seit etlichen Jahren eine Zahl armer Studenten erhalten habe.

Das Grundkonzept für seine Stiftung fand Fabri vermutlich in dem 1517 an der Universität Löwen/Louvain gegründete Collegium trilingue. In beiden Stiftungen wurden die klassischen drei Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch unterrichtet, von denen sich der Name ableitet. In der Detailplanung dürfte er aber weitgehend eigene Vorstellungen verwendet haben.

Die Stipendiaten

Durch das Stipendium sollten zwölf bis dreizehn Studenten erhalten werden, die je zur Hälfte aus Wien bzw. Leutkirch im Allgäu (der Geburtsstadt Fabris) stammten. Die Stipendiaten, die bei der Aufnahme 16 bis 18 Jahre alt sein sollten, erhielten für maximal sieben Jahre einen Stiftplatz, der Quartier, Verpflegung sowie Unterricht umfasste. Während dieser Zeit hatten sie zumindest einen Abschluss an der Artistenfakultät zu erreichen und eventuell ein weiterführendes Studium an einer der drei höheren Fakultäten zu beginnen. Neben der fachlichen Qualifikation (Grundkenntnisse in den artes) war die wichtigste Forderung die Unbedenklichkeit im katholischen Sinne: Die Kandidaten durften weder vom Glauben abgefallen sein noch von der Kirche exkommuniziert worden sein.

Amtsträger

Für die Administration hatte Fabri eine (vielleicht zu) ausgefeilte Ämterhierarchie ausgearbeitet. Als leitende Superintendenten sollten der Bischof, der Rektor der Universität und der Bürgermeister von Wien fungieren. Sie trafen eine Vorauswahl für die Aufnahme der Kandidaten.
Als Unterstützung wurden ihnen die Dekane der vier Fakultäten als Intendenten beigegeben. Diese nahmen die eigentliche Auswahl der Kandidaten vor.

Gemeinsam ernannten sie den Präsidenten der Stiftung, der das Haus in kleineren administrativen Angelegenheiten und in Sachen der Lehre leitete. Der Präsident sollte ein Magister der Artistenfakultät und nach Möglichkeit die klassischen drei Sprachen beherrschen.
Weitere Ämter der Stiftung wurden aus den Reihen der Stipendiaten besetzt: ein Vizepräsident und vier Deputatoren zur Unterstützung des Präsidenten, ein Hausverwalter, ein Pförtner und ein Bibliothekar. Weiters sollten verschiedene Diener und ein Koch/Köchin angestellt werden.

Tagesablauf

Der Tagesablauf war ähnlich wie in anderen Bursen durch eine strikte Abfolge von Gebets-, Studien-, Essens- und Rekreationszeiten geprägt. Damit die Stiftung ihrer Aufgabe der Festigung des katholischen Glaubens nachkommen konnte, verfügte Fabri eine ausgefeilte Gebetsordnung. Die dabei angerufenen Heiligen hatten aufgrund ihrer Vita oder der ihnen zugeschriebenen Zuständigkeiten besonderen Bezug zu zentralen Lehrinhalten der katholischen Kirche.

Die vorgeschriebenen Studieninhalte gingen weitgehend mit den Bestimmungen des 2. Reformgesetzes Ferdinands I. konform; zusätzlich war Unterricht in der Handhabung verschiedener Kanzleisprachen vorgesehen, damit die Stipendiaten für die Arbeit in einer Kanzlei gerüstet seien. Dieser praxisbezogene Unterricht war für Stiftungen dieser Zeit ungewöhnlich.

Die Stiftung in der Praxis

Fabri war bestrebt, seine Stiftung auch in finanzieller Hinsicht gut auszustatten. In seinem Testament setzte er das Kollegium als Universalerben ein. Neben den von ihm für den Wiener Bischofshof in St. Veit angeschafften Naturalien hinterließ er der Stiftung v. a. seine Bibliothek, die eine der größten damaligen Privatbibliotheken war. Weiters verfügte er, dass die Stiftung laufend Brot und Wein aus dem Bischofshof erhalten sollte und stattete sie mit verschiedenen veranlagten Kapitalien aus. Diese finanzielle Ausstattung dürfte allerdings nicht ausreichend bzw. nicht einforderbar gewesen sein. 1545 wurde das Kollegium als eigene Stiftung aufgehoben und in Form von fünf Stiftplätzen in die Bruckburse transferiert. In dieser Form existierte sie bis 1925. Durch die nach dem 1. Weltkrieg einsetzende Inflation schmolz das Stiftungsvermögen bei der Währungsumstellung von Kronen auf Schilling von 5.080 Kronen auf 50 Groschen!

Der Wunsch Fabris, mit der Errichtung der Stiftung zur Durchsetzung der katholischen Reform in den habsburgischen Ländern beizutragen, konnte durch die Stiftung selbst nicht erreicht werden. Dennoch hat er mit seiner Mitarbeit an den Reformen Ferdinands I., die dreizehn Jahre nach Fabris Tod durch die Nova Reformatio von 1554 ihren Abschluss fanden, zur Rekatholisierung der Universität Wien beigetragen.

  • Statuten der Fabri-Stiftung (Ausschnitt)

    Die Statuten des Dr. Johannes Faber, Bischofs von Wien, für die Studenten im St. Nikolausstift (Titel) aus dem Jahr 1541.

    BestandgeberIn: Archiv der Universität Wien, Bildarchiv ©

    Universität Wien

    Signatur: Ladula XXIV.4
    1541

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