Ehrenmedaille der Universität Wien

1921–1975

Die akademische Ehrung der Goldenen und Silbernen Ehrenmedaille der Universität Wien wurde 1922 als Ergänzung zum kurz zuvor gegründeten Ehrenzeichen eingeführt.

Liste aller EhrenmedaillenträgerInnen (chronologisch)

Liste aller EhrenmedaillenträgerInnen (alphabetisch)

Die Gründung der Ehrenmedaille als Auszeichnung „minderen Grades

Die Ehrenmedaille der Universität Wien wurde ebenso wie das Ehrenzeichen während der Ersten Republik als Auszeichnung für solche Persönlichkeiten begründet, die der Universität materielle Förderungen zukommen ließen. Den Anlass zur Stiftung der beiden Auszeichnungen boten die Notsituation der Universität nach dem Ersten Weltkrieg sowie die massiven Hilfeleistungen, die die Universität nach Kriegsende vor allem aus dem Ausland erhielt. Als Vorbild diente die Salvator-Medaille der Stadt Wien.

Ergänzend zum Ehrenzeichen, mit dem sich der Senat bereits 1920 einverstanden erklärt hatte, wurde in der Senatssitzung vom 9. Juni 1921 die „Gründung einer Ehrenmedaille als eines minderen Grades der von der Universität zu beschliessenden Auszeichnung“ beantragt.“ Nachdem die Ehrenzeichenkommission im Jänner 1922 die Begründung der goldenen und silbernen Ehrenmedaille als solche „mindere“ Auszeichnung beschlossen hatte, wurde festgelegt, das Ehrenzeichen nur noch dann zu verleihen „wenn die Leistungen eine aussergewöhnliche Höhe erreichen, oder der Auszuzeichnende einen anerkannten Ruf als Staatsmann oder in der Geisteswelt geniesst.
Bereits Anfang 1922 wurde beschlossen, die ersten Persönlichkeiten mit der Ehrenmedaille auszuzeichnen. Laut Senatsbeschluss vom 24. März 1922 wurde zudem eine goldene Ehrenmedaille nicht an eine Einzelperson, sondern eine Organisation verliehen: das Amsterdamer Studentencorps.

Die Statuten für die goldene und silberne Ehrenmedaille wurden im Jänner 1923 von Prof. Konstantin Hohenlohe ausgearbeitet, lehnten sich jedoch in den meisten Punkten eng an die jene für das Ehrenzeichen an:

„§ 2. Die goldene Ehrenmedaille wird aus denselben Gründen gestiftet wie das gleichzeitig ins Leben gerufene Ehrenzeichen der Wiener Universität und haben für dasselbe die Statuten des Ehrenzeichens sinngemässe Anwendung zu finden.“
Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat, Gz. 708 ex 1919/20: Statuten für das Ehrenzeichen der Wiener Universität, Jänner 1923.

Demnach war auch die Ehrenmedaille als Zeichen der Dankbarkeit der Universität Wien für namhafte materielle Spenden – „sei es durch Schenkungen an die Universität selbst, an Laboratorien, Institute, Bibliothek, sei es durch Förderung der Wohlfahrtsinstitute der Studentenschaft, durch Reisen, Gewährung von Sommeraufenthalten und andere Begünstigungen, die Zugehörigen der Wiener Universität geboten werden“ – vorgesehen. Im Gegensatz zum Ehrenzeichen mussten diese Förderungen für die Ehrung durch eine goldene oder silberne Ehrenmedaille jedoch keine „aussergewöhnliche Höhe“ erreichen, zudem war dafür keine „besondere Qualifikation für den Auszuzeichnenden erforderlich, wenn dessen Ehrenhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit ausser Zweifel stehen.“

Auch die Gestaltung der Ehrenmedaillen wurde in Rekurs auf das Ehrenzeichen beschrieben:

„§ 4. Die goldene Ehrenmedaille besteht aus einer vergoldeten Medaille, die auf der Avers- und Reversseite mit der im § 5 der Statuten für das Ehrenzeichen gegebenen Darstellung übereinstimmt. Auch für das Band wie die Art des Tragens gelten dieselben Bestimmungen wie für das Ehrenzeichen“
Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat, Gz. 708 ex 1919/20: Statuten für das Ehrenzeichen der Wiener Universität, Jänner 1923.

Auf der Vorderseite der Ehrenmedaillen (in Gold und Silber) war also ebenso wie auf dem Ehrenzeichen das Sapientia-Siegel der Universität Wien abgebildet: „eine gekrönte Frauengestalt in der Tracht des 15. Jahhrunderts, in der Rechten ein Zepter, in der linken Hand ein Buch, ein Sinnbild der Weisheit, die zum Herrschen bestimmt ist.“ Die Rückseite trug die Inschrift „Grata-Universitas-Vindobonensis“, darunter drei Rosen. Im Gegensatz zur goldenen Ehrenmedaille, die von männlichen Geehrten wie das Ehrenzeichen an einem rot-weiß-roten Seidenhalsband getragen wurde (von Frauen an einer Schleife an der linken Brustseite), wurde die silberne Ehrenmedaille an einem dreieckigen Bande an der linken Brustseite getragen.

Auch abgesehen davon fanden die Statuten für das Ehrenzeichen Anwendung: Begründete schriftliche Anträge auf Verleihung konnten „von jedem Mitgliede des Professorenkollegiums eingebracht werden“, sie wurden anschließend von einer „ständige[n] vom Rektor berufene Kommission, in der alle fünf Fakultäten vertreten sind,“ vorbereitet und im Senat mit Zweidrittelmajorität entschieden. Angehörige der Universität waren vom Empfang der Auszeichnung ausgeschlossen. Bei der feierlichen Überreichung durch den Rektor sollte mit der Ehrenmedaille ein Diplom mit Siegel und Unterschrift des Rektors überreicht werden und die Namen der Geehrten in ein Ehrenbuch eingetragen werden.

Statutenänderung 1927

Den Anstoß zu einer weiteren Änderung der Statuten gab 1927 die Anregung, Marianne Hainisch anlässlich des 30. Jubiläums der Zulassung der Frauen zum Hochschulstudium das Ehrenzeichen zu verleihen, die zu hitzigen Diskussionen der Ehrenzeichenkommission führte: Während die Juristen Wenzel Gleispach und Ernst Schwind die Verleihung vehement ablehnten – da die Auszeichnung bisher ausschließlich an materielle Leistungen an die Universität gebunden war, wäre eine Erweiterung der Statuten nötig, die sie jedoch als bedenklich einstuften –, sprachen sich Rektor Hans Molisch, Prorektor Karl Luick sowie Prof. Konstantin Hohenlohe dafür aus. Gegen die Stimmen von Gleispach und Schwind entschied die Ehrenzeichenkommission schließlich, die Statuten für das Ehrenzeichen, die goldene und silberne Ehrenmedaille durch folgenden Satz zu ergänzen:

„Ausnahmsweise steht es dem Senate frei, in besonders rücksichtswürdigen einzelnen Fällen das Ehrenzeichen [bzw. die Ehrenmedaille] solchen hervorragenden Persönlichkeiten der Geisteswelt zu verleihen, die auch ohne materielle Leistungen die ideellen Interessen der Universität in bedeutender Weise gefördert haben.“
Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat, Gz. 801 ex 1926/27 

1931/32 wurde die vorerst letzte Ehrenmedaille "dem Professor der Universität Pennsylvania Georg W. Mackenzie in Anerkennung seiner Verdienste um die Medizinische Fakultät der Wiener Universität […] verliehen" –  bis 1932 hatten insgesamt 32 Personen (davon 6 Frauen) die goldene und 2 Personen (Edith Pye und Captain Prentiss M. Terry) die silberne Ehrenmedaille erhalten.

Ehrenmedaillen für Angehörige der Alliierten Besatzungsmächte

Erst in den Jahren 1947 bis 1949 verlieh die Universität Wien wieder vier goldene Ehrenmedaillen, an Angehörige der Alliierten Besatzungsmächte in Österreich: Thomas Eliot Benner, Charles Richard Hiscocks, Samuel Howard Williams und Hippolyte Jean Bergot. Alle waren bereits kurz zuvor bzw. gleichzeitig zu Ehrenmitgliedern der Universität Wien ernannt worden.

Bis 1966 erfolgte keine weitere Verleihung einer Ehrenmedaille

Neue „Statuten über die Stiftung sichtbarer Auszeichnungen“ 1966 und das Ende der Ehrenmedaille

1966 wurden die Stauten der akademischen Auszeichnungen Ehrenzeichen und Ehrenmedaille reorganisiert. Die potentiellen EmpfängerInnen der Auszeichnungen wurden in § 1 als „Persönlichkeiten, die der Universität Wien, deren Fakultäten und Einrichtungen oder deren Studentenschaft hervorragende ideelle oder materielle Förderung zuteil werden ließen,“ definiert. Universitätsangehörige waren nicht mehr ausgeschlossen.

Dennoch wurden nach dieser Neufassung der Statuten nur noch wenige Ehrenmedaillen verliehen. Zwischen 1966 und 1975 wurden 8 Personen (darunter 2 Frauen) mit einer silbernen oder goldenen Ehrenmedaille geehrt: neben Peter Mayr, Geschäftsführer des Verein Jubiläumsspende Alma Mater Rudolphina, Hertha Brixler und Walter Niesner vom Österreichischen Rundfunk und Felicitas Kupetz, Amtssekretär im Bundeskanzleramt, vier Mitarbeiter des nichtwissenschaftlichen Universitätspersonals (Gebäudeverwaltung, der Rektoratskanzlei sowie der Dekanate).

Die akademische Ehrung der Ehrenmedaille wurde zuletzt 1975 verliehen und ist heute nicht mehr in den Satzungen der Universität Wien vorgesehen.

Kritische Reflexion der bisherigen Ehrungspraxis 2022/23

Die Universität Wien hat sich 2022 entschieden, nach den Grundsätzen „Transparenz – Kommentierung – Sichtbarmachung“ ihre bisherige Ehrungspraxis kritisch aufzuarbeiten. Dabei wurden keine „problematischen“ bzw. „diskussionswürdigen“ Ehrenmedaillen-Verleihungen festgestellt.
Ziel der kritischen Auseinandersetzung war es nicht, symbolische posthume Aberkennungen auszusprechen (die Ehrung erlischt mit dem Tode des Trägers/der Trägerin) oder sie aus den Ehrungslisten zu streichen, sondern die kritischen Aspekte auf dieser Website zur Geschichte der Universität Wien zu dokumentieren, zu benennen und sichtbar zu machen.

Quellen

Archiv der Universität Wien, R 34.4: Ehrenbuch 1921-1959; Akademischer Senat, Gz. 708 ex 1919/20; Akademischer Senat, Gz. 561 ex 1926/27; Akademischer Senat, Gz. 476 ex 1936/37; Akademischer Senat, Gz. 801 ex 1926/27; Akademischer Senat S 228.16.17 (1970/71).

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    BestandgeberIn: Archiv der Universität Wien Signatur: 102.33.1

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