Superintendent

Die Bezeichnung Superintendent hat im Kontext der Universität zwei Bedeutungen:

a) Mit diesem Terminus wurde der administrative Leiter einer gestifteten Burse bezeichnet. Da die reinen Unternehmerbursen gegen Ende des Mittelalters allmählich komplett verschwanden, verschwand auch die für diesen Bursentyp übliche Bezeichnung für den Leiter Konventor. Der Superintendent wählte den direkten Leiter der Burse, den Provisor. Diese Ernennung musste in der Regel von der Artistenfakultät bestätigt werden.

b) Der landesfürstliche oder kaiserliche Superintendent hatte die Verwaltung der Universitätsdotation inne. In dieser Funktion war er auch befugt, über die ordnungsgemäße Abhaltung der Vorlesungen zu wachen und säumige Vortragende mit Besoldungsabzügen zu bestrafen. Er war ein vom Landesfürsten bestellter Vertrauensmann. Ab 1556 hatte er einen Sitz und beratende Stimme im Konsistorium. Das Amt wurde 1754 aufgehoben.