Marianne Hainisch (geb. Perger)

25.3.1839 – 5.5.1936
geb. in Baden bei Wien, Österreich gest. in Wien, Österreich

Begründerin der Frauenbewegung in Österreich, Mutter des späteren Bundespräsidenten Michael Hainisch

Ehrungen

Ehrung Titel Datierung Fakultät
Ehrenzeichen Ehrenz. 1927

Im Februar 1927 regte Margarete Minor, stellvertretende Vorsitzende des Bundes österreichischer Frauenvereine, in einem Brief an Hans Molisch, den Rektor der Universität Wien, an, Marianne Hainisch das Ehrendoktorat der Universität Wien zu verleihen:

"In diesem Jahre begeht die Universität Wien die Feier der 30jährigen Zulassung der Frauen zum Hochschulstudium. Nicht leicht und schnell haben sich die Tore der Universität den Frauen geöffnet; harten, zähen Kampfes bedurfte es, um der weiblichen Jugend das Recht des akademischen Bürgers zu erringen. Marianne Hainisch gebührt das Verdienst, als erste Frau in Oesterreich die Zulassung der Frauen zu den geistigen Berufen gefordert zu haben. Ihrer Entschlossennheit und geistigen Kraft gelang es nach und nach, alte Vorurteile zu überwinden und in den Kreisen der akademischen Lehrer selbst Mitstreiter für ihre Ziele zu gewinnen.
​Der Bund oesterreichischer Frauenvereine gestattet sich daher aus Anlass dieses Jubiläums Eurer Magnifizenz und dem Akademischen Senat die Anregung zu geben, Marianne Hainisch, deren Verdienste um das geistige und kulturelle Leben unseres ganzen Landes unvergänglich sind, als äusseres Zeichen der Anerkennung das Ehrendoktorat der Philosophie zu verleihen. In zahlreichen Schriften, vor allem in der bereits im Jahre 1870 erschienenen Broschüre 'Zur Frage des Frauenunterrichtes' und in dem Büchlein 'Aufwand und Erfolg der Mittelschule vom Standpunkte der Mutter' hat Marianne Hainisch der Erziehungswissenschaft neue Bahnen gewiesen. Grösseren Einfluss noch als durch ihre Schriften hat Marianne Hainisch durch ihr unermüdliches Wirken für die geistige Entwicklung und Ausbildung der weiblichen Jugend ausgeübt und dadurch der Wissenschaft den hohen Dienst erwiesen, wertvolle, bisher ungenützte Kräfte geistigem Schaffen zuzuführen."

Die vom Rektor beauftragte Kommission der Philosophischen Fakultät gab "mit Rücksicht darauf, dass die Verdienste der Frau Marianne Hainisch auf sozialem Gebiete liegen, die Anregung [...], der Rektor möge ein Einvernehmen mit dem Professorenkollegium der juristischen Fakultät herstellen, da die Fakultät sachlich zuständiger sei als die philosophische." Daraufhin wandte sich Rektor Hans Molisch in einer Besprechung am 7. März 1927 an die Juristen Hans Sperl, Ernst Schwind und Wenzel Gleispach, die die Möglichkeit eines Ehrendoktorats für Marianne Hainisch jedoch als fraglich ansahen:

"Die anwesenden Herren der recht- u. staatswissenschaftlichen Fakultät geben übereinstimmend ihrer Meinung dahin Ausdruck, dass Frau Marianne Hainisch an der Frauenbewegung eine überragende Bedeutung zukomme und dass sie zweifellos eine der bedeutendsten Frauen der Gegenwart sei. Gleichwohl aber weisen sie darauf hin, dass die Verleihung eines Ehrendoktorates an Frau Marianne Hainisch nicht in Betracht komme, weil die Wiener Universität bisher regelmäßig an ihrer Tradition, Ehrendoktorate nur für hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiete zu verleihen, festgehalten habe. Sie geben die Anregung, der akademische Senat wolle ein feierliches Glückwunschschreiben an Frau Marianne Hainisch beschliessen, welches der Rektor gelegentlich der Jubiläumsfeierlichkeiten, die im Mai aus Anlass der 30-jährigen Zulassung der Frauen zum Hochschulstudium an der Universität stattfinden werden, der anwesenden Frau Marianne Hainisch in feierlicher Form zu überreichen hätte."

In der Sitzung der Ehrenzeichenkommission des Akademischen Senates am 14. März 1927 berichtete Rektor Hans Molisch über die Anregung und die stattgefundenen Beratungen. Da Hainischs Leistungen "lediglich auf literarischem Gebiete" lägen, käme ein Ehrendoktorat nicht in Frage. Darüber hinaus betonten Gleispach und Schwind jedoch auch, dass eine Verleihung eines Ehrenzeichens

"aus prinzipiellen Gründen nicht in Betracht [käme], weil diese an materielle Leistungen gebunden sei und nur im Wege einer Aenderung der Statuten erfolgen könne. Eine Erweiterung der Statuten würden sie jedoch nicht für unbedenklich halten, weil die Ansuchen um Verleihung von Universitäts-Auszeichnungen sich in erschreckender Weise mehren würden und eine Statutenerweiterung auch sonst die Universität in eine unangenehme Situation bringen könnte. Zudem sei es nicht Sache der Universität, allgemeine Verdienste zu würdigen und zu belohnen."

Nachdem aber Prorektor Karl Luick den Einfluss Hainischs auf das Universitätsleben durch die Zulassung von Frauen betonte, und auch Rektor Molisch und Prodekan Hohenlohe die Ehrung Hainischs "vom hochschulpolitischen Gesichtspunkte" sehr begrüßten, beantragte die Ehrenzeichenkommission eine Änderung der Statuten:

"Bei einem Stimmenverhältnis von 2:2 entscheidet der Rektor im Sinne des Antrags."

Der Antrag auf Verleihung des Ehrenzeichens an Marianne Hainisch wurde jedoch in der Sitzung der Ehrenzeichenkommission am 14. März 1927 einstimmig angenommen.

Der Akademische Senat beschloss in seiner Sitzung am 18. März 1927 die Verleihung des Ehrenzeichens der Universität Wien an Marianne Hainisch. Die Überreichung würde für den 7. Mai 1927 geplant.

Am 14. April 1927 schrieb Rektor Molisch an Marianne Hainisch:

"Mit der Übersendung der zahlreichen aus Ihrer Feder stammenden Schriften haben Sie mir eine grosse Freude bereitet. Ich danke Ihnen vom ganzen Herzen dafür.
​Einen Teil der Vorträge habe ich bereits gekannt, die übrigen habe ich mit wachsender Spannung gelesen. Obwohl ich bereits wusste, was Ihnen die Frauen durch Ihre grosszügige, mit seltener Energie durchgeführte Tätigkeit verdanken, habe ich doch erst durch den ganzen Überblick Ihrer Schriften ersehen, welch grosse und erfolgreiche Arbeit Sie für die Verbesserung der Stellung der Frau im Leben geleistet haben. Österreich darf stolz sein, eine solche Frau und Vorkämpferin zu den seinen zu zählen!"

Archiv der Universität Wien, R 34.4: Ehrenbuch 1921-1959; Akademischer Senat, Gz. 801 ex 1926/27; Akademischer Senat, Gz. 561 ex 1926/27.
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Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 - 21:11

  • Marianne Hainisch

    BestandgeberIn: Österreichisches Volkshochschularchiv Signatur: 1872

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  • Verleihung Ehrenzeichen an Marainne Hainisch

    Zeitungsbericht über die Verleihung des Ehrenzeichens der Universität Wien an Marianne Heinisch anläßlich 30 Jahre Frauenstudium, Wiener Neuste...

    BestandgeberIn: Archiv der Universität Wien
    1927