Einer löblich-uralt- und weitberühmten Wiennerischen Universität consistorialiter beschlossene Instructiones für einen jeweiligen Herrn Syndicum und Notarium, beyde Kanzelisten und Pedellen nebst beygefügter Gerichts-Execution und Tax-Ordnung
Publikationsart:
BookQuelle:
Wien (1759)Zusammenfassung:
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[mit handschriftlichem Nachtrag der Instruktionen von 1835].</p>