Friedrich Maassen, o. Univ.-Prof. Dr. jur.

24.9.1823 – 9.4.1900
geb. in Wismar, Mecklenburg, Deutschland gest. in Innsbruck-Wilten, Österreich

Funktionen

Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1871/72
Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1875/76
Rektor Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1882/83
Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1892/93

Friedrich Bernhard Christian Maassen (Maaßen), Sohn des Bataillonsarztes Hans Maassen, besuchte das Gymnasium in seiner Heimatstadt Wismar und begann 1841 ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Jena. Hier trat er 1842/43 der Burgkeller-Burschenschaft (Arminia) bei. Er besuchte auch historische Vorlesungen und wechselte 1843 an die Universität Berlin, 1844 an die Universität Kiel und 1845 an die Universität Rostock, wo er schließlich 1851 zum Dr. jur. promovierte. Bereits während seines Studiums war er seit 1847 als Advokat sowie als Syndikus der mecklenburgischen Ritterschaft in Rostock tätig gewesen. 1848 war er gegen die revolutionäre Stimmung aufgetreten. Nachdem er 1849 gemeinsam mit Franz Chassot von Florencourt die konservative Zeitschrift „Norddeutscher Correspondent“ gegründet hatte, konvertierte Maassen nach seiner Promotion 1851 gemeinsam mit ihm von Protestantismus zum Katholizismus. Wenig später übersiedelte er nach Bonn, wo er sich als freier Publizist sowie von 1852 bis 1854 als Hauslehrer des Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Freudenberg betätigte. Anschließend zog er nach Wien, wo er sich Studien des kanonischen Rechts widmete.

Nachdem Friedrich Massen erfahren hatte, dass der österreichische Unterrichtsminister Leo Graf Thun-Hohenstein geeignete – vorzugsweise katholische – Kandidaten für Professuren für Römisches Recht in Österreich suchte, bat Maassen im Sommer 1854 den einflussreichen Staatsrat Justin Linde in Frankfurt um eine dahingehende Empfehlung. Zum Römischen Recht hatte Maassen bereits 1853 „Der Primat des Bischofs von Rom und die alten Patriarchalkirchen“ und 1854 seine „Civilistischen Erörterungen“ veröffentlicht. Am 8. Jänner 1855 konnte er eine außerordentliche Professur für Römisches Recht an der deutschen Universität Pest (Budapest) antreten. Bereits nach einem Semester wechselte er im September 1855 an die Universität Innsbruck, wo er als außerordentlicher Professor für Römisches Recht lehrte. Aufgrund des geringen Verdiensts als Extraordinarius in Innsbruck bat Maassen den Unterrichtsminister erneut um rasche Versetzung bzw. Beförderung, sodass im Dezember 1857 seine Ernennung zum ordentlichen Professor erfolgte. 1860 wurde er schließlich auf seinen Wunsch an die Universität Graz versetzt, wo unter anderem der spätere Kirchenrechtler Rudolf von Scherer zu seinen Schülern zählte.

Bereits in Innsbruck hatte sich Friedrich Maassen zunehmend quellen- und literaturgeschichtlichen Studien des kanonischen Rechts gewidmet. Im Zuge zahlreicher Bibliotheks- und Archivreisen erforschte er im Laufe seiner wissenschaftlichen Karriere besonders mittelalterliche kanonistische Handschriften. Von seiner auf fünf Bände angelegten „Geschichte der Quellen und der Literatur des Canonischen Rechts im Abendland bis zum Ausgange des Mittelalters“ konnte er nur 1870 den ersten quellenreichen Band fertigstellen. Dennoch entwickelte sich der Band zu einem Standardwerk und Maassen galt als einer der wichtigsten Experten des (mittelalterlichen) Kirchenrechts.

In Graz begann der überzeugte Föderalist Maassen zudem, sich politisch zu engagieren. Er beteiligte sich ab 1867 intensiv an der Bildung der katholisch-konservativen Partei in der Steiermark und wurde 1870/71 in den steiermärkischer Landtag gewählt. Kurzzeitig fungierte er auch als Vorsitzender der katholischen Reichsrats- und Landtagsabgeordneten Österreichs, bis er sich ab 1870 als Gegner des Dogmas der päpstlichen Unfehlbarkeit exponierte („Neun Kapitel über Freie Kirche und Gewissensfreiheit“, 1876). Dennoch sollte er sich 1882 vom Altkatholizismus distanzieren.

1871 wurde Friedrich Maassen an die Universität Wien berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung 1894 als ordentlicher Professor für Kanonisches und Römisches Recht wirkte. Er etablierte sich als Begründer der älteren österreichischen Kanonistenschule mit Schwerpunkt auf historische Quellenforschung, aus der bekannte Schüler wie Heinrich Singer, Ludwig Wahrmund und Alfred von Wretschko hervorgingen.

Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien wählte Maassen in den Studienjahren 1871/72, 1875/76 und 1892/93 zu ihrem Dekan. 1882/83 fungierte er als Rektor der Universität Wien. Während seiner Amtszeit zog er die Ablehnung der deutschnationalen Professorenschaft, Studentenkorporationen sowie Medien auf sich: Als am 5. März 1883 ein Trauer-Kommers zu Ehren Richard Wagners stattfand, waren zahlreiche Studenten (darunter Hermann Bahr und Franz Dafert sowie als Redner Georg Schönerer) mit deutschnationalen und antisemitischen Äußerungen aufgefallen. Als Rektor reagierte Friedrich Massen rasch mit Disziplinaruntersuchungen sowie der Relegierung hunderter beteiligter Studenten und wurde damit zum Feindbild der deutschnationalen Burschenschaften.
Die Demonstrationen gegen ihn wurden einige Monate später nochmals verstärkt: Maassen, der als Rektor auch Mitglied des niederösterreichischen Landtags war, trat am 20. Juni 1883 dort in einer Rede entschieden für die tschechischen Schulen in Wien sowie Niederösterreich ein. Mit seinem Plädoyer für eine Gleichberechtigung der anderen Sprachen der Monarchie gegenüber dem Deutschen verteidigte die dahingehende Politik der Regierung. Lang anhaltende Studentenunruhen unter der Ägide der deutschnationalen Korporationen, eine Protestnote von 63 der 74 ordentlichen Professoren der Universität Wien sowie eine hasserfüllte Berichterstattung zahlreicher Medien gegen den Konvertiten aus Deutschland waren die Folge. Die Aufstände der Studenten setzten sich auch im Oktober 1883 fort, als Maassen nach den Sommerferien im neuen Hauptgebäude seine Vorlesungstätigkeit wieder aufnahm.

Für seine wissenschaftlichen Leistungen wurde Friedrich Maassen vielfach geehrt: So war er seit seit 1872 korrespondierendes, seit 1873 wirkliches Mitglied der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien sowie seit 1882 korrespondierendes und ab 1892 wirkliches Mitglied der Bayrischen Akademie der Wissenschaften in München. Er gehörte seit 1882 der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae Historica in Berlin an und war Mitglied des Gelehrtenausschusses des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg. Von 1881 bis 1900 war er ständiges Mitglied des österreichischen Reichsgerichts und wurde 1885 zudem zum lebenlangen Mitglied des Herrenhauses des Reichsrates ernannt.

Werke (Auswahl)

Der Primat des Bischofs von Rom und die alten Patriarchalkirchen, 1853.
Civilistische Erörterungen, 1854.
Personalunion, Zentralisation, Dualismus, 1868.
Geschichte der Quellen und der Literatur des canonischen Rechts im Abendlande bis zum Ausgang des Mittelalters (Band 1), 1870 (Neudruck 1957). 
Neun Capitel über Freie Kirche und Gewissensfreiheit, 1876.
Über die Gründe des Kampfes zwischen dem heidnisch-römischen Staat und dem Christentum (Inaugurationsrede), 1882.
(Hg.): Concilia aevi Merovingici (In: Monumenta Germaniae Historica, Leges 3/1), 1893.

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 28.03.2024 - 20:50

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