Heinrich Totting von Oyta, Mag. art., Prof. theol.

14. Jhdt. – 12.5.1397
geb. in Friesoythe, Deutschland gest. in Wien, Österreich

(Henricus de Oytha)

Funktionen

Dekan*in Katholisch-Theologische Fakultät 1388
Dekan*in Katholisch-Theologische Fakultät 1395

Heinrich Totting von Oyta wurde vermutlich in Altenoythe (heute Ortsteil von Friesoythe, Niedersachsen) geboren. Sein genaues Geburtsdatum ist nicht bekannt, aufgrund des späteren Lebensweges kann es um 1330 angesetzt werden. Das Studium der artes absolvierte er wahrscheinlich in Prag. Zwar gibt es in den Prager Quellen keine Belege dafür, aber in den Akten der Universität Paris, des zweiten möglichen Studienortes, wird Heinrich von Oyta mehrfach als Prager Magister bezeichnet. Eine erste konkrete Nennung findet sich 1360. In diesem Jahr wird er als Magister und Lehrer an der Erfurter Domschule genannt, 1363 war er Rektor des Verbandes der Erfurter Schulen, wie aus einer an Papst Urban V. gerichteten Petition ersichtlich wird. Die dort verwendete Bezeichnung Oytas als „rector superior studii generalis […] Erfordensis“ führte zu einer Denunziation durch Neider, die ihm vorwarfen, sich zur Erlangung einer Pfründe fälschlich als Universitätsrektor ausgegeben zu haben. Der Terminus studium generale bezeichnet zwar vorrangig Universitäten, wurde fallweise aber auch auf andere Schulen angewandt. Unterstützung erhielt Oyta durch Kaiser Karl IV., der in einem Schreiben an die Kurie 1365 die Anschuldigungen für falsch erklärte und die Bezeichnung der Erfurter Schulen als studium generale als allgemein gebräuchlich erklärte – nicht zuletzt wegen der großen Zahl der dortigen Schüler.

In diesem Jahr 1365 ist Oyta an der von Karl IV. gegründeten Universität  in Prag als Magister artium und Student der Theologie nachweisbar; 1366 scheint er als Cursor theologiae auf. Neben dem Theologiestudium lehrte er bis 1370/71 an der Artistenfakultät. Um 1366 wurde er zum Priester geweiht und erhielt die Propstei von Wiedenbrück in der Diözese Osnabrück.

 1371 – Oyta war inzwischen Bakkalar der Theologie – wurde er von einem Scholasticus der Prager Domschule bei der Kurie in Avignon wegen Häresie verklagt, nachdem er in einer Disputation einige kontroversielle Thesen verteidigt hatte. Wegen des laufenden Prozesses hielt sich Oyta zwischen 1371 und 1373 in Avignon auf. Ob er nach seinem Freispruch im August 1371 nach Prag zurückkehrte oder in Frankreich blieb, ist nicht bekannt. Seit 1377 lehrte er an der Universität Paris, wo er um 1380 das Lizenziat der Theologie erhielt.

Nach der Zuwendung der Pariser Universität zur Obedienz von Avignon gehörte Oyta zu jenen Universitätsangehörigen, die die Hochschule verließen. Er kehrte nach Prag zurück, wo er seit 1381 Professor der Theologie und Vizekanzler der Universität war.

1384 kam er – vermutlich auf Intervention Heinrich von Langensteins – nach Wien, wo er als Theologe in das neu gegründete Collegium ducale aufgenommen wurde. Oyta wurde zwar selbst nicht in die Wiener Matrikel eingetragen, eine indirekte Erwähnung findet sich aber bei der Immatrikulation eines Petrus Druxnicht im Wintersemester 1384/85, der als Schüler des Magisters Heinrich von Oyta bezeichnet wird.

Neben der Lehre wirkte Oyta in den Jahren 1388/89 an der Konzeption der theologischen Fakultätsstatuten mit und war Mitglied jener Kommission, die sämtliche Fakultätsstatuten vor der Publikation auf ihre Rechtskonformität prüfte. In den Sommersemestern 1388 und 1395 fungierte er als Dekan der Theologischen Fakultät.

Heinrich Totting von Oyta starb am 12. Mai 1397 – nur wenige Monate nach Heinrich von Langenstein. Die beiden Theologen wurden im Südchor des Stephansdoms begraben. Auf ihren Gräbern befanden sich gemalte Votivbilder, die 1460 auf Veranlassung Thomas Ebendorfers restauriert wurden. 1510 wurden die Gräber Oytas, Langensteins und weiterer Professoren in die Katharinenkapelle transferiert, um Platz für das Hochgrab Kaiser Friedrichs III. zu schaffen. Die Votivbilder, die mitübersiedelt wurden, sind seit dem frühen 17. Jahrhundert verschollen. 2009 widmete die Katholisch-theologische Fakultät den beiden „Gründungsprofessoren“ eine Gedenktafel im Stephansdom.

Von Heinrich Totting von Oyta ist ein umfangreiches Oeuvre erhalten, allerdings kaum in gedruckter oder edierter Form. Die Zuordnung einzelner Werke wird durch die Existenz zweier Zeitgenossen mit ähnlichen Namen erschwert: In Prag ist für 1369 ein Magister Heinrich Pape de Oyta nachweisbar, der 1392 in Wien immatrikulierte Henricus de Oyta dictus Olting verfasste um 1393 eine Abhandlung über die Unsterblichkeit der Seele, in der er sich eng an Quaestionen des Johannes Buridan anlehnt. Auch Heinrich Totting von Oyta gilt als Vertreter des Nominalismus. Nach Definition des Theologen Albert Lang ist er jedoch keiner bestimmten Schulrichtung zuzuordnen, sondern war ein „Eklektiker mit einer wachsenden Hinneigung zur konservativen Richtung“, v.a. zu Thomas von Aquin: In seinen Abhandlungen wägt er die Meinungen verschiedene Autoritäten gegeneinander ab, ohne sich ihnen komplett unterzuordnen. Dabei war er stets um Vermittlung und Ausgleich zwischen den verschiedenen Positionen bemüht, weshalb er bei Zeitgenossen und Schülern als beispielhafter Vertreter einer via media galt. Auf dem Gebiet der Philosophie verfasste er Kommentare zu verschiedenen Werken des Aristoteles. Sein theologisches Hauptwerk sind Quaestionen zu den Sentenzen des Petrus Lombardus. Weiters sind Vorlesungen und Kommentare zu den Psalmen sowie Predigten erhalten. Oytas einflussreichstes Werk ist der um 1393 entstandene „Tractatus de contractibus scilicet redditum“, ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit von Darlehensverträgen, v.a. von Rentenkäufen. Darin bezieht er sich auf einen Traktat Langensteins zur selben Frage, vertritt aber gegenteilige Positionen, die Langenstein in einer weiteren Schrift übernimmt.

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert am 27.07.2023 - 11:24

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