Johannes Angerer von Mühldorf, Mag. art., Lic. theol.

14. Jhdt. – 1432
geb. in Mühldorf, Deutschland

(Iohannes Angrer bzw. Angrär de Muldorff)

Funktionen

Dekan*in Artistenfakultät 1415/16
Rektor 1417
Dekan*in Artistenfakultät 1424/25
Rektor 1429
Dekan*in Artistenfakultät 1431/32

Der aus dem bayrischen Mühldorf stammende Johannes Angerer – in den Quellen als „Angrer“ oder „Angrär“ bezeichnet – wurde vermutlich zweimal immatrikuliert. Im Sommersemester 1397 findet sich der Eintrag Johannes Angrår de Muldorff, im Wintersemester 1397/98 wurde ein Johannes Angrer aus Mühldorf, Pfarrer von Bergheim (Dom. Johannes Angrer de Muldorf, plebanus in Perchaim) eingeschrieben. Dieser Eintrag deutet darauf hin, dass Angerer nicht schon als Jugendlicher mit dem Studium begonnen hat. Wahrscheinlich ist er mit dem Notar Johannes Angrär von Mühldorf identisch, der 1391 eine Urkunde beglaubigte, in der der Generalprokurator der apostolischen Kammer nach einer Untersuchung festhielt, dass das Vermögen von Abt und Konvent von Melk ungetrennt sei.

1406 wurde Angerer zum Bakkalar, 1409 zum Magister der artes promoviert. Obwohl er bei seiner Immatrikulation die übliche Matrikeltaxe entrichtet hatte, dürfte er nur über knappe finanzielle Mittel verfügt haben: Bei beiden Promotionen ersuchte er die Artistenfakultät um Dispens von der Anschaffung des vorgeschriebenen Gewandes.

Ab 1410 hielt Angerer regelmäßig Vorlesungen an der Artistenfakultät und fungierte mehrfach als Prüfer (examinator); im Sommersemester 1416 war er Thesaurar, 1416/17 und 1423 Berater (consiliarius) des Dekans. Dreimal – in den Wintersemestern 1415/16, 1424/25 und 1431/32 – war er Dekan; seine Wahl für das Wintersemester 1430/31 lehnte er ab, weshalb ihn die Fakultät mit einer Geldstrafe belegte. Während seines ersten Dekanats beschloss die Fakultät die Einrichtung einer eigenen Bibliothek im Herzogskolleg. Die Aufsicht sollte ein jährlich aus den Mitgliedern gewählter Bibliothekar übernehmen; der erste Bibliothekar Nikolaus Rockinger von Göttlesbrunn wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Dekan Angerer ein Bücherverzeichnis zu erstellen.

Weiters war er mehrfach Vertreter der Fakultät in Universitätskommissionen; 1423 leitete er die jährliche Disputation de quodlibet. In den Sommersemestern 1417 und 1429 führte er als Rektor die Amtsgeschäfte der Gesamtuniversität.

Vermutlich ab Mitte der 1410er Jahre studierte Angerer Theologie. 1420 las er als cursor biblicus über die Paulus-Briefe an die Römer sowie an die Epheser, 1421 als sententiarius über Petrus Lombardus. 1425 wurde er zum Bakkalar, 1432 zum Lizenziaten der Theologie promoviert. In der Theologischen Fakultät bekleidete er keine Ämter, 1429 wurde er mit der Abhaltung der Predigt zu Allerheiligen betraut.

Angerer hatte im Laufe seiner Karriere mehrere Pfarrpfründen inne: Bei seiner Immatrikulation 1397/98 war er Pfarrer von Bergheim in Bayern, zwischen 1405 und 1410 scheint er als Pfarrer von St. Veit im Pongau auf. Als Rektor des Sommersemesters 1417 nennt er sich Pfarrer der Probsteikirche von Gurnitz in Kärnten; diese Pfarrei dürfte er schon bald aufgegeben haben, da 1418 ein neuer Pfarrer ernannt wurde. Später scheint er noch als Pfarrer von Mooskirchen in der Steiermark auf.

Das Todesdatum von Johannes Angerer ist nicht bekannt. Da er nach seiner Promotion zum Lizenziaten der Theologie am 14. März 1432 weder in den Akten der Theologen noch in denen der Artisten aufscheint, dürfte er noch in diesem Jahr gestorben sein.

Angerer befasste sich als Angehöriger der Artisten- und Theologischen Fakultät mit den wesentlichen theologischen Fragen seiner Zeit, nämlich dem Umgang mit häretischen Lehrmeinungen und der Spaltung der Kirche, jedoch nicht als Fachtheologe, sondern auf administrativer Ebene: So beauftragte ihn die Artistenfakultät 1414, von den Fakultätsmitgliedern Geld zur Finanzierung der Deputation für das Konzil von Konstanz einzusammeln. Während seines ersten Dekanats 1415/16 beschäftigte sich die Fakultät mit der Vorbereitung einer Klage gegen den Passauer Offizial, die auf dem Konzil vorgetragen wurde. 1431/32 beriet die Fakultät unter seinem Vorsitz über das geplante Konzil in Basel, Angerer war auch Mitglied des Universitätsausschusses in dieser Angelegenheit. 1418 wurde er zur Salzburger Provinzialsynode, 1423 zum Konzil von Pavia-Siena entsandt.   

In einer theologisch-juristischen Sammelhandschrift der Österreichischen Nationalbibliothek (Cod. 5067) finden sich die Sentenzenvorlesungen Angerers von 1421, die Principia in lecturas sententiarium und ein Commentarius super sententiarium. Die Handschrift befand sich seit 1423 im Besitz der Rosenburse. Weiters befindet sich in einer theologischen Sammelhandschrift aus dem Herzogskolleg (Cod. 4503) eine Predigt Angerers über die Auferstehung (Sermo de resurrectione) und ein Ansuchen über die Verleihung eines Benefiziums.

Archiv der Universität Wien, PH 7, Liber Secundus Actorum Facultatis Artium (1416.1447).

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert am 06.08.2021 - 13:28