Primus Bernecker, Mag. art., Bacc. theol. [?]

15. Jhdt. – 5.4.1522
geb. in Obernburg oder Krassnitz

(Primus Pernecker de Obernburga, Primus Wernegker, Primus Pernekher de Pereneck, Primus de Perneck/Prawneck)

geb. um 1438

Funktionen

Dekan*in Artistenfakultät 1498/99
Vize-Dekan*in Artistenfakultät 1500

Der um 1438 geborene Primus Bernecker wurde im Sommersemester 1458 in Wien immatrikuliert. Seine Zuordnung zur Ungarischen Nation wurde durch eine Randbemerkung auf „Österreichische Nation“ korrigiert. Bernecker, der aus Krain stammte, hatte bei der Immatrikulation noch Kraßnitz in Kärnten als Herkunftsort angegeben, bereits bei seiner nachträglichen Zulassung zum Bakkalarsexamen und auch später nannte er Obernburg (heute Gornji Grad in Slowenien) als Herkunftsort. Bernecker wurde 1462 zum Bakkalar, 1469 zum Magister artium promoviert und im selben Jahr in die Fakultät aufgenommen.

Zwischen 1470 und 1502 hielt Bernecker regelmäßig Vorlesungen an der Artistenfakultät. Daneben übernahm er mehrfach das Amt des Examinators bei Bakkalars- oder Magisterexamen, im Sommersemester 1498 fungierte er als Thesaurar der Fakultät. Im darauffolgenden Wintersemester 1498/99 wurde er zum Dekan gewählt, nachdem der zunächst gewählte Kaspar Fridberger die Wahl mit der Begründung, für das Amt nicht geeignet zu sein, abgelehnt hatte. 1499 nahm er als Vertreter der Fakultät an Beratungen zu einer Reform der Studien teil. Im Sommersemester 1500 vertrat Bernecker – damals bereits Senior der Fakultät – den abwesenden Dekan Fridberger als Vizedekan.

Daneben betrieb Bernecker auch Studien an der Theologischen und Juridischen Fakultät. An der  Theologischen Fakultät hat er wohl unmittelbar nach seiner Promotion zum Magister artium zu studieren begonnen. 1476 las er als cursor über das Markusevangelium, 1478 als sententiarius aus den Sentenzen des Petrus Lombardus. Zum formalen Abschluss seines Bakkalarsstudiums findet sich nichts in den Quellen. In den Jahren 1473 und 1479 wurde er mit den Predigten zu Mariä Empfängnis bzw. Verkündigung beauftragt.

Im Sommersemester 1480 wurde er als Magister Primus Pernekher de Perenekh in die Matrikel der Juridischen Fakultät eingetragen. Wie lange er Rechtswissenschaften studierte und ob er in dieser Disziplin einen Grad erwarb, ist nicht überliefert. Es kann vermutet werden, dass er sich über längere Zeit mit diesem Fach befasst hat: Unter jenen Büchern, die seine Testamentsvollstrecker zur Finanzierung einer Seelgerätstiftung erhielten, befanden sich sämtliche für den juridischen Studiengang vorgesehenen Lehrbücher.

Nach seiner Installation als Domherr bei St. Stephan 1504 zog sich Bernecker allmählich von den Fakultätsgeschäften zurück. 1506 war er einer der Deputierten der Fakultät, die mit der strittigen Wahl eines Konventors der Bruckburse befasst waren: Die Fakultät hatte den von Rektor und den Superintendenten der Lammburse (die Bruckburse war seit 1491 mit der Lammburse vereinigt) nominierten Kandidaten Wolfgang Ways nicht anerkannt, sondern Johannes Aycher gewählt. Der Streit wurde schließlich nach Anrufung des kaiserlichen Regiments zugunsten der Fakultät entschieden. 1508 wurde er als Kompromisskandidat im Streit zwischen dem Universitätskanzler und der Fakultät zum Vizekanzler ernannt, resignierte das Amt aber noch im selben Jahr.

1513 spielte Bernecker eine wesentliche Rolle in der Auseinandersetzung zwischen Georg Läntsch, seinem Kollegen im Domkapitel, und dem Rektor der Universität: Nachdem Thomas Resch zum Rektor für das Wintersemesters 1511/12 gewählt worden war, legten etliche Doktoren der Theologie, darunter auch Läntsch, Protest ein, da Resch nur Bakkalar sei. Nachdem die rebellischen Doktoren der  Vorladung des Rektors nicht nachgekommen waren, wurden sie von diesem exkommuniziert, was zunächst keine Folgen hatte. Im April 1513 kam es während einer Totenmesse in St. Stephan zum Eklat: Bernecker protestierte vor versammelter Gemeinde dagegen, dass ein exkommunizierter Geistlicher – nämlich Georg Läntsch – den Gottesdienst zelebriere. Der Fall wurde im Domkapitel und später vor dem Universitätskonsistorium verhandelt: Läntsch berief sich darauf, nichts von seiner Exkommunizierung gewusst zu haben bzw. bis jetzt nie als Exkommunizierter behandelt worden zu sein, ersuchte aber für den Fall der Rechtsgültigkeit um Lösung vom Bann. Das Konsistorium entschied zu Gunsten Läntschs‘, zusätzlich appellierte die Theologische Fakultät nach Rom, die Exkommunikation für sämtliche betroffenen Fakultätsmitglieder aufzuheben. Schließlich beauftragte Papst Leo X. den Propst von St. Dorothea und den Offizial des Passauer Bischofs mit der Aufhebung.

Im selben Jahr war Bernecker am Rande in eine weitere Auseinandersetzung verwickelt – diesmal zwischen dem Propst des Stiftes Klosterneuburg, Georg Hausmannstetter, und dem Konvent: Da der Propst sich vorrangig mit seinen Aufgaben als Mitglied des niederösterreichischen Regiments befasste, verweigerte ihm der Konvent die Gefolgschaft. Unterstützung erhielt die Klostergemeinschaft durch die Bürger von Klosterneuburg und Wien sowie durch die niederösterreichischen Stände, die die Gelegenheit nutzten, gegen ein Mitglied des verhassten Regiments vorzugehen. Die dem Stift angedrohten Maßnahmen, die u.a. die Entfernung der Reliquien des Hl. Leopolds umfasst haben sollen, veranlassten auch den Passauer Offizial und den Domherrn Bernecker zu heftiger Kritik. Während die ursprüngliche Auseinandersetzung sich noch Jahre hinzog, wurde der Konflikt zwischen Hausmannstetter und Bernecker wohl durch Schlichtung beilegt, nachdem der Papst auch in dieser Angelegenheit den Propst von St. Dorothea mit der Untersuchung beauftragt hatte.

Primus Bernecker starb hochbetagt am 5. April 1522. In seinem Testament verfügte er die Einrichtung einer Messstiftung im Karmeliterkloster Am Hof sowie in St. Stephan; die Einhaltung letzterer Stiftung sollte durch den jeweiligen Rektor der Universität Wien überwacht werden.

UAW, Philosophische Fakultät, PH 9, Liber Quartus Actorum Facultatis Artium Moderna 1497-1559, fol. 5v, 9v

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert am 07.04.2022 - 11:31