Rudolf Kner, Univ.-Prof. Dr. med.
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Ehrendoktorat
1869 beschlossen das Konsistorium der Universität Wien, das Professoren- und das Doktorenkollegium der Philosophischen Fakultät, jenen zehn Professoren, die kein Doktorat der Philosophie hatten, „in dankbarer Anerkennung ihrer hervorragenden, dem Vaterlande zum Ruhme gereichenden Verdienste um die Verbreitung und Fortbildung der Wissenschaft“ dieses Doktorat ehrenhalber zu verleihen - darunter Rudolf Kner. Dieser Beschluss wurde durch Allerhöchste Entschließung vom 27. Juni 1869 bewilligt, jedoch erst im Dezember 1869 durchgeführt, nachdem Kner am 27. Oktober 1869 verstorben war (s. Bericht in Das Vaterland, 4. Dezember 1869, S. 3).
Siehe auch
> Allgemeine Deutsche Biographie (abgerufen am 14.08.2025)
> Österreichisches Biographisches Lexikon (abgerufen am 14.08.2025)
> Wikipedia (abgerufen am 14.08.2025)
Archiv der Universität Wien, Philosophische Fakultät, Z. 381 aus 1869 (Ehrendoktorat).