Lizenziat

Damit wird der akademische Grad bezeichnet, der zwischen Bakkalar und Magister bzw. Doktor liegt. Ursprünglich verstand man darunter die Lehrerlaubnis an einer bestimmten Hochschule, später war dazu das Magisterium bzw. Doktorat nötig, während das Lizenziat nur die fachliche Befähigung für die Erlangung der Lehrbefugnis darstellte. Nach dem Erreichen des Bakkalaureats hatte der Bakkalar weitere Vorlesungen und Disputationen zu absolvieren. Danach suchte er bei der Fakultät um die Präsentation vor dem Kanzler an; wenn diese positiv erledigt wurde, hatte er sich erneut einer Determination zu unterziehen. Anschließend erteilte der Kanzler die Lizenz. Für die Zulassung waren erneut Gebühren zu entrichten.