Nation, akademische

Als akademische Nationen werden die nach der Herkunft definierten Zusammenschlüsse von Studenten und Universitätsangehörigen einer Universität bezeichnet. Ihre Zahl und Zusammensetzung ist je nach Universität verschieden. An der Universität Wien gab es die Österreichische Nation (österreichische Länder sowie Italien), die Rheinische Nation (im Wesentlichen der süd- und südwestdeutsche Einzugsbereich), die Ungarische Nation (die Länder der Stephanskrone) und die Sächsische Nation (Nord- und Nordostdeutschland), wobei die Zuteilung zu diesen Nationen teilweise recht frei gehandhabt wurde. 1838 wurde anstelle der Rheinischen die Rheinisch-slawische und anstelle der Sächsischen die Italienisch-illyrische Nation eingeführt. Allerdings wurden die Nationen bereits 1849 gänzlich aufgehoben. Jede Nation hatte einen Prokurator genannten Vorsteher; sie verfügte über eigene Geschäftsbücher, Finanzen und Schutzpatrone. In Wien wurde der Rektor der Universität bis 1849 von den vier Nationsprokuratoen gewählt.