Emil Schrutka Edler von Rechtenstamm, o. Univ.-Prof. Dr. jur.
Functions
Senator | Faculty of Law and State | 1889/90 |
Dean | Faculty of Law and State | 1890/91 |
Senator | Faculty of Law and State | 1895/96 |
Senator | Faculty of Law and State | 1896/97 |
Senator | Faculty of Law and State | 1897/98 |
Rector | Faculty of Law and State | 1900/01 |
Dean | Faculty of Law and State | 1905/06 |
Senator | Faculty of Law and State | 1913/14 |
- Legal Science
- Civil Procedure Law
- Roman Law
- Faculty of Law and State
Emil Schrutka (ab 1871: Edler von Rechtenstamm), Sohn von Kreisgerichtspräsident Ignaz Schrutka, absolvierte das Gymnasium in Znaim und studierte ab 1870 Rechtswissenschaften an der Universität Wien, sowie vorübergehend auch in Graz und Straßburg. Nach der Promotion zum Dr. jur. an der Universität Wien im Jahr 1876 trat er in den Gerichtsdienst ein und legte 1877 die Richteramtsprüfung ab. 1879 wurde er zum Adjunkten des Bezirksgerichtes Wien-Währing ernannt und an der Universität Wien für Österreichisches Zivilprozessrecht habilitiert. Im selben Jahr folgte er der Berufung als außerordentlicher Professor für Österreichisches Zivilgerichtliches Verfahren an die Universität Czernowitz (1884 auch für Römisches Recht). Hier fungierte er 1881 bis 1884 als Mitglied des akademischen Senats.
Als Nachfolger Moritz Heysslers wurde Emil Schrutka von Rechtenstamm 1885 zunächst als außerordentlicher Professor für Zivilprozessrecht an die Universität Wien berufen, ein Jahr später wurde er zum ordentlichen Professor ernannt. In den Studienjahren 1890/91 und 1905/06 war er Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und im Studienjahr 1900/1901 Rektor der Universität Wien. Seit 1898 fungierte Schrutka außerdem als Vize-Präses der rechtshistorischen Staatsprüfungskommission, als Mitglied der judiziellen Staatsprüfungskommission sowie fünfmal (1889/90, 1895/96, 1896/97, 1897/98 und 1913/14) als Senator der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Er war Superintendent der Leopold Freiherr von Neumannʼschen und der Liborius Gerdesʼschen Universitätsstiftung und Ersatzmitglied der Kurie der Heinrich Graf Hardeggʼschen Doktorenstiftung.
Neben seiner universitären Tätigkeit war er 1899/1900 als Virilist Mitglied des niederösterreichischen Landtags.
In seinen wissenschaftlichen Werken befasste sich Schrutka mit verschiedenen Aspekten des allgemeinen, österreichischen und römischen Zivilprozessrechts, besonders mit Familien- und Erbrecht. Sein sowohl rechtshistorisches als auch dogmatisches Interesse fand u.a. in seinem Hauptwerk „Zur Dogmengeschichte und Dogmatik der Freigebung fremder Sachen im Zwangsvollstreckungsverfahren“ (1889/1893) seinen Ausdruck. Seine theoretischen und historischen Ausführungen verband Schrutka oft mit Fragen der praktischen Anwendung im modernen Recht. So flossen etwa seine Reformanregungen zum aktuellen österreichischen Prozessrecht, die er in der Schrift „Umgestaltung des Gerichtsverfahrens“ (1894) äußerte, in Gesetzesentwürfe ein. In seiner Inaugurationsrede als Rektor widmete er sich der „Stellung des oesterreichischen Richters“ (1900) und machte sich für die Freiheit der persönlichen Stellung des Richters und seiner wissenschaftlichen Überzeugung stark, die unbedingt gesichert sein müssten. Mit seinem Spätwerk „Grundriss des Civilprocessrechts“ (1909) veröffentlichte er eine leicht verständliche Darstellung für Praktiker und Studierende.
Emil Schrutka von Rechtenstamm wurde 1891 zum Ritter des Ordens der königlichen preußischen Rothen Adler III. Klasse und 1898 zum Ritter des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse ernannt. 1905 erhielt er das Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens.
Im Jahr 1925 wurde die Schrutkagasse im 13. Wiener Gemeindebezirk nach ihm benannt.
Werke (Auswahl)
Zeugnispflicht und Zeugniszwang im österreichischen Civilprocesse, 1879.
Die Compensation im Concurse nach österreichischem Rechte und mit Berücksichtigung concursrechtlicher Normen des Deutschen Reichs, 1881.
Praktische Fragen des österreichischen civilgerichtlichen Verfahrens, 1884.
Ueber den Schlusssatz in cap XXI legis Rubiae de Gallia cisalpina, 1884.
Zur Dogmengeschichte und Dogmatik der Freigebung fremder Sachen im Zwangsvollstreckungsverfahren (2 Teile), 1889–1993.
Umgestaltung des Gerichtsverfahrens, 1894.
Die neue österreichische Civilprozessgebung, 1896 (2. Aufl., 2 Bände, 1898).
Die Richtigkeit der Forderungen als Voraussetzung der Compensation, 1900.
Ueber die Stellung des oesterreichischen Richters (Inaugurationsrede, abgedruckt in: Neue Freie Presse, 15.10.1900).
Grundriss des Civilprocessrechts, 1909.
Zuletzt aktualisiert am 03/27/24