Johannes Poltzmacher, Mag. art., Dr. decr.

–1453

(Iohannes Polczmacher, Polzmacher, Bolczmacher)

Functions

Dean Juridical Faculty 1436
Rector 1438
Dean Juridical Faculty 1439
Dean Juridical Faculty 1441
Dean Juridical Faculty 1442/43
Dean Juridical Faculty 1444
Dean Juridical Faculty 1445
Dean Juridical Faculty 1447/48

Johannes Poltzmacher, dessen Biographie in der Forschungsliteratur bisher nur rudimentär aufgearbeitet wurde, dürfte aus der gleichnamigen Brünner Familie stammen, die 1387 im Steuerregister der Stadt erwähnt ist. Sein Geburtsdatum ist unbekannt. Erstmals namentlich greifbar ist er an der Universität Wien durch seine Immatrikulation im Sommersemester 1422 (Johannes Polczmacher de Brunna), sodass er Anfang des 15. Jahrhunderts geboren sein dürfte. Im Sommersemester 1428 (ob ein in demselben Semester an der Artistenfakultät zur Determination zugelassener Johannes de Prunna mit Poltzmacher identisch ist, ist unsicher) immatrikulierte er sich an der Juridischen Fakultät der Universität Wien, wo er nun sein Studium offensichtlich zügig vorantrieb: im Sommersemester 1430 promovierte er zum Bakkalar, im Wintersemester 1432 zum Lizenziaten, im Wintersemester 1434 zum Doktor juris.

Mehrfach bekleidete er auch universitäre Ämter. Sieben Mal war Poltzmacher Dekan der Juridischen Fakultät, einmal Rektor der Universität Wien; im Dezember 1436 wurde er zum Superintendenten der Universität gewählt. 1442 übernahm Poltzmacher auf Bitten der Witwe König Albrechts II., Elisabeth, gemeinsam mit Narzissus Herz von Berching im Rahmen der Auseinandersetzung mit König Wladislaw von Polen um den ungarischen Thron eine erfolglose Gesandtschaft zum Landtag von Pressburg und begegnet nun mehrfach im Umkreis der Habsburger und insbesondere Friedrichs III.: Schon 1437 war er Zeuge einer Urkunde, in der Herzog Albrecht V. das Testament Johannes Gwerlichs bestätigte, den Poltzmacher selbst als seinen benefactor („Wohltäter“) bezeichnete. In den 1440er Jahren ist Poltzmacher mehrfach als Beisitzer des königlichen Kammergerichts bezeugt. 1449 bestätigte Friedrich III. Poltzmachers Testament, das der Rechtsgelehrte allerdings 1453 durch ein neueres ersetzte (s. u.). Der seit 1445 als Propst des Kapitels von St. Peter in Brünn bezeugte Poltzmacher war auch maßgeblich an der Schulordnung der Wiener Bürgerschule von 1446 beteiligt, seit den früher 1430ern ist er häufig als Schiedsrichter in juristischen Auseinandersetzungen österreichischer Klöster und Geistlicher bzw. als Zeuge in einschlägigen Urkunden genannt.

Mindestens seit Mitte der 1430er Jahre stand er in Verbindung mit dem Wiener Schottenstift (1436 findet er sich unter den Zeugen eines Vidimus des Schottenabtes Johann von Ochsenhausen), in dessen Liber oblationum mit Dankbarkeit vermerkt wird, dass bei der Wahl des Abtes Martin von Leibitz (1446) Poltzmacher seine juristischen Dienste unentgeltlich zur Verfügung stellte. Nach Ausweis seines letzten Testaments vom 11. Mai war Poltzmacher 1453 körperlich schon stark mitgenommen (eger corpore, mentis tamen compos) und muss wenig später verstorben sein, da die Matrikel der Ungarischen Nation für das Sommersemester 1453 das Begräbnis Poltzmachers vermerkt. Das genannte Testament informiert auch darüber, dass Poltzmacher im Gegenzug für die Überlassung des größten Teiles seiner Büchersammlung an das Wiener Schottenstift dort einen Jahrtag erhielt, der laut Nekrolog der Schotten am 1. Juni gefeiert wurde. Die Bücher Poltzmachers wurden in seinem Testament sehr detailliert erfasst, sodass etwa ein Drittel von ihnen heute noch überwiegend bei den Schotten, aber auch in anderen Bibliotheken erhaltenen Handschriften identifiziert werden kann. Diese lassen eine gewisse Bibliophilie Poltzmachers erkennen, ließ er doch eine Reihe von Handschriften vom sogenannten Illuminator Michael ausstatten. Auch wenn in der einschlägigen modernen Literatur seine Büchersammlung in der Regel vor allem wegen ihres hohen Anteils an juristischen Büchern Erwähnung findet, sind der interessantere Teil jene Bände, die sein Interesse an lateinischen Klassikern und humanistischer Literatur erkennen lassen und seine Bibliothek zu einer der frühesten humanistisch beeinflussten Sammlungen in Österreich machen dürften.

Noch schlechter aufgearbeitet als die Biographie Poltzmachers ist sein literarisches Œuvre. Es handelt sich durchwegs um juristische Fachliteratur, darunter eine Reihe von noch nicht einmal annähernd systematisch erfassten Consilia, Repetitiones und kleineren juristischen Traktaten. Sein Hauptwerk ist ein in der Literatur immer wieder als seltenes Beispiel für Dekretalenkommentare der Wiener Universität des 15. Jahrhunderts genannter voluminöser Kommentar zum Liber Extra in mehreren Bänden, der zum Großteil in der Stiftsbibliothek Klosterneuburg überliefert, aber bisher rechtshistorisch in keiner Weise untersucht ist.

Eine beim Verfasser dieses Beitrags derzeit in Arbeit befindliche Monographie wird die Biographie Poltzmachers, seine juristischen Werke wie insbesondere seine Büchersammlung behandeln und auch die entsprechenden detaillierten Quellennachweise liefern.

Siehe auch

Schulte, Johann Friedrich, Johann Poltzmacher, Canonist, in: Allgemeine Deutsche Biographie 26 (1888), S. 401 (abgerufen am 06.10.2025)

Archiv der Universität Wien, PH 7, Liber Secundus Actorum Facultatis Artium (1416-1447).

Martin Wagendorfer

Zuletzt aktualisiert am 10/24/25