Allgemeines Hochschulstudiengesetz (AHStG) (BGBl. Nr. 177 vom 15. Juli 1966) regelt das Studien- und Prüfungswesen an den wissenschaftlichen Hochschulen und eröffnet ein Jahrzehnt der Universitätsreformdiskussionen, Rechte und Pflichten der Lehren

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