Magister

Der Grad des Magisters ist der höchste Rang, der an der Artistenfakultät (später Philosophische Fakultät) verliehen wurde und entspricht dem Doktor der höheren Fakultäten. An der Medizinischen Fakultät wurde das Magisterium für Chirurgen und Pharmazeuten verliehen. Ab dem 16. und 17. Jahrhundert wurde auch an der Artistenfakultät allmählich das Doktorat als höchster Grad eingeführt. In Österreich erfolgte dies 1786; 1966 wurde das Magisterium als unter dem Doktorat stehender Grad wieder eingeführt.