Die Bezeichnung Doktor (doctor) leitet sich vom lateinischen Wort für „Lehrer“ ab und bezeichnet den höchsten akademischen Grad. Er wurde im Mittelalter und der Frühen Neuzeit an die Absolventen der Theologischen, Juridischen und Medizinischen Fakultät verliehen. Diese mussten zuvor das Bakkalaureat sowie das Lizenziat der betreffenden Fakultät erhalten haben; die Verleihung des Doktorats erforderte im Gegensatz zur Erlangung der vorangehenden Grade keine weitere Determination, sondern war ein zeremonieller Akt. Vor der Promotion waren die jeweiligen Gebühren zu entrichten.