Der Magister sanitatis ist ein Angehöriger der Medizinischen Fakultät, der als oberster Gesundheitsfunktionär der Stadt tätig war. Das Amt wurde 1540 anlässlich einer von der Stadt Wien erlassenen Infektionsordnung geschaffen. Der Magister sanitatis wurde von der Medizinischen Fakultät bestellt und von der Niederösterreichischen Regierung bis zur Übernahme durch den Wiener Magistrat (1870) besoldet. In späterer Zeit setzte sich die Bezeichnung „Stadtphysikus“ durch. Die Aufgaben dieses obersten städtischen Gesundheitsbeamten waren in erster Linie die städtische Totenbeschau und Vorsorge- und Notfallmaßnahmen im Seuchenfall.