Unterrichtsministerium setzt im Jänner 1965 für die seit Jahren laufenden Pläne der Studienrechtsreform als beratendes ExpertInnengremium den „Rat für Hochschulfragen“ ein, der im Februar und April tagt und das AHStG vorbereitet 1965
erstes Studienbeihilfen-Gesetz – ein sozialpolitischer Meilenstein: Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung bei sozialer Bedürftigkeit 1963
Allgemeines Hochschulstudiengesetz (AHStG) (BGBl. Nr. 177 vom 15. Juli 1966) regelt das Studien- und Prüfungswesen an den wissenschaftlichen Hochschulen und eröffnet ein Jahrzehnt der Universitätsreformdiskussionen, Rechte und Pflichten der Lehren 1966
Hochschul-Organisationsgesetz (BGBl. Nr. 154 vom 13. Juli 1955) regelt das Universitätsrecht und damit auch Studierendenrechte neu, allerdings ohne inhaltliche Neuerungen; Zementierung der Ordinarienuniversität; Klärung der Grenze zwischen staatli 1955
Bundeskommissär zur „Aufrechterhaltung der Disziplin“ (Otto Skrbensky) ernannt (20. September 1934, BMfUnt Erl. 27096/1-1) 1934
zunehmend werden Studierende „mit Erbkrankheiten und schweren Leiden“ dauerhaft vom Studium ausgeschlossen (aufgrund der Richtlinien für die gesundheitliche Auslese zum Hochschulstudium REM Erl. vom 16. Dezember 1935 – W I i 4310) 1939