Charlotte Leitmaier, o. Univ.-Prof. Dr. jur.
- Rechtswissenschaften
- Kirchenrecht (Kanonisches Recht)
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
- Katholisch-Theologische Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
Die Kanonistin Charlotte Leitmaier gehörte zu den akademischen Pionierinnen Österreichs. Sie maturierte als erste Frau an ihrem Gymnasium, promovierte 1933 zur Dr. jur. und studierte von 1932 bis 1936 als erste Frau (mit einer Sondergenehmigung Kardinal Innitzers) katholische Theologie - freilich durfte sie nur die Lehramtsprüfung ablegen. Der Studienabschluss wurde ihr vom Dekanat nicht bestätigt und dementsprechend wurde sie nicht zu den Rigorosen sowie zur Promotion im Fach Katholische Theologie zugelassen. Als erste Gymnasiallehrerin für Religion wurde ihr diese Tätigkeit in der NS-Zeit verboten, woraufhin sie das Lehramt für Latein und Englisch abschloss. 1948 für das Fach „Kirchenrecht“ habilitiert (Dozentin ab 26. Juli 1948), wurde sie im September 1964 zur ao. Universitätsprofessorin, um dann 1968 Willibald Plöchl auf dessen Ordinariat für Kanonistik zu folgen. Sie wurde auch Vorstand des Instituts für Kirchenrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Ihr Schüler Gerhard Luf charakterisiert die 1997 Verstorbene als eine „der prägenden Gestalten des Katholizismus“ im 20. Jahrhundert, der vor allem die engagierte Beteiligung der Laien in der Kirche und die Respektierung der Rechte der Laien ein großes Anliegen war.
Auch an der Sommerhochschule der Universität Wien war Leitmaier „die erste Frau“ in der Faculty und lehrte zwischen 1956 und 1965. In der Folge lehrte eine weitere prominente Kirchenrechtlerin lange Jahre an der Sommerhochschule: Univ.-Prof. Dr. Inge Gampl, die erste Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Zuletzt aktualisiert am 19.05.2023 - 10:36