Johannes Syndrami, Mag. art., Dr. decr.

14. Jhdt. – 1425
geb. in Heiligenstadt, Deutschland

(Joannes (Iohannes) Sindrami (Syndrami, Sinderami) de Haylgenstad)

Funktionen

Dekan*in Juridische Fakultät 1405
Dekan*in Juridische Fakultät 1406/07
Rektor 1408/09
Dekan*in Juridische Fakultät 1409
Dekan*in Juridische Fakultät 1411/12
Dekan*in Juridische Fakultät 1415/16
Rektor 1418
Dekan*in Juridische Fakultät 1420

Obwohl der Jurist Johannes Syndrami, der aus der sächsischen Stadt Heiligenstadt stammte, sechsmal das Amt des Dekans der Juridischen Fakultät und zweimal das des Rektors der Universität Wien bekleidete, ist über ihn nur wenig bekannt.

Er wurde 1385 als Bakkalar der artes in Prag immatrikuliert; einige Jahre später erfolgte seine Immatrikulation in Wien: Im Sommersemester 1387 wurde ein Johannes Syndrami de Heylgenstad und im Sommersemester 1388 ein Johannes Syndrami studens in iure canonico in die Matrikel eingetragen. Ob er zweimal immatrikuliert oder ob es sich – eher unwahrscheinlich –  um zwei verschiedene Personen handelt, geht aus den Quellen nicht hervor. 1397 wird er als Bakkalar der Rechtswissenschaften genannt. 1406 wurde er zum Doktor promoviert und unterrichtete seit dieser Zeit an der Juridischen Fakultät.

Über seinen weiteren Lebensweg finden sich (abgesehen von den Daten seiner universitären Amtszeiten) nur vereinzelte Informationen: 1410 gehörte er zu den Universitätsangehörigen, die am Prozess gegen Hieronymus von Prag teilnahmen. 1414 war er auf dem Konzil von Konstanz anwesend. In beiden Fällen nahm er wohl nur eine Zuschauerrolle ein.

1418 wurde er von der Universität gemeinsam mit Lambert von Geldern, Michael Falco, Dietrich von Hammelburg und Christian von Königgrätz mit der Abfassung eines libellus für die Salzburger Provinzialsynode beauftragt.  Weder gibt es Belege zum Inhalt der Schrift noch, ob sie tatsächlich verfasst wurde. Möglicherweise sollte sie sich mit der Frage der Sakramentenspende befassen. 1420 erging erneut ein Auftrag an Syndrami – diesmal gemeinsam mit Nikolaus von Dinkelsbühl – zur Abfassung eines diesbezüglichen Traktats für Salzburg. Der Theologe Alois Madre vertrat die Auffassung, dass es sich bei diesem Auftragswerk um Dinkelsbühls Traktat De sacramentis handelt. Allerdings scheint die Schrift zu umfangreich für das in den Fakultätsakten genannte „Traktätchen“ (tractatulus), weshalb andere Forscher*innen diese These anzweifeln. Auch wird Syndrami in keiner der überlieferten Handschriften als Mitautor genannt.

1423 meldete sich Syndrami anlässlich eines schon länger dauernden Rangstreits mit der Theologischen Fakultät zu Wort: Gemeinsam mit seinen Kollegen Kaspar Maiselstein und Paul Päuerl war er der Ansicht, dass sich der Universitätskanzler bei Promotionen nicht nur durch einen Theologen, sondern auch durch einen Juristen vertreten lassen könne. Diese von den Theologen bestrittene Auffassung wurde erst 1441 durch das Konzil von Basel zugunsten der Theologen entschieden.

Außerhalb der Universität scheint Syndrami seit 1389 als kaiserlicher Notar und Kleriker der Diözese Mainz auf. 1408 wird er als Pfarrer von Fohnsdorf in der Steiermark, von 1413 bis 1417 als Pfarrer von Guntramsdorf genannt. In den 1420er Jahren war er als Offizial des Bischofs von Passau in Wien tätig, wobei die Angaben zu seiner Amtszeit variieren: Während die Jahre 1419 und 1420 relativ gesichert sind, gibt es für die Folgejahre bis 1425 unterschiedliche Belege. Möglicherweise war Syndrami bis 1423 sowie danach bis 1425 Offizial. 1423 wurde Leonhard von Laiming zum Offizial ernannt, der noch im selben Jahr von einem Teil des Domkapitels zum Bischof von Passau gewählt wurde. Da der nächste Offizial erst 1426 bezeugt ist, ist es möglich, dass Syndrami nach der Wahl Laimings erneut als Offizial fungierte.

Ähnliche Unsicherheiten bestehen auch für verschiedene Pfründen, die Syndrami angeblich innehatte. 1424 wurde er laut den Akten des Vatikans zum Domherrn in Olmütz und Passau ernannt, scheint allerdings in den Kanonikerlisten beider Kirchen nicht auf. Im selben Jahr wird er auch als Pfarrer der Kirche St. Michael in Hadres genannt. Auch in diesem Fall finden sich Hinweise in den päpstlichen Archiven und zwar auf einen Prozess zwischen Syndrami und einem anderen Kleriker, der eine Expektanz auf diese Pfarre hatte. Möglicherweise kam der Fall durch den Tod Johannes Syndramis im Jahr 1425 zu einem Abschluss – sein Prozessgegner war danach über mehrere Jahre Pfarrer von Hadres. Das genaue Todesdatum Syndramis ist nicht bekannt, sein Testament wurde am 10. November bei der Stadt Wien vorgelegt. Darin vermachte er seine Bücher verschiedenen Wiener Kirchen.

Ulrike Denk

Zuletzt aktualisiert am 06.08.2021 - 15:44