Paul Päuerl von Wien, Mag. art., Dr. decr.
(Paulus Paeurl (Pawrl) de Wienna (Wyenna))
Funktionen
Rektor | 1420 | |
Dekan*in | Juridische Fakultät | 1420/21 |
Rektor | 1424 | |
Dekan*in | Juridische Fakultät | 1425/26 |
Dekan*in | Juridische Fakultät | 1428/29 |
Rektor | 1430/31 | |
Dekan*in | Juridische Fakultät | 1431/32 |
Rektor | 1434 |
- Artistenfakultät
- Juridische Fakultät
Der aus Wien stammende Juristen Paul Päuerl, der mehrfach Rektor sowie Dekan der Juridischen Fakultät war, wurde im Sommersemester 1399 als Paulus Pawrll de Wyenna in die Hauptmatrikel der Universität Wien eingetragen – eine der wenigen Quellenstellen, in der die sein Familiennamen genannt wird. In den Akten der Artistenfakultät scheint er meist als „Paul von Wien“ (Paulus de Wyenna) auf. Während seiner ersten Amtszeit als juridischer Dekan nannte er sich noch Paulus Pawrl de Wienna, während seiner späteren Dekanats- und Rektoratsperioden nur mehr Paulus de Wienna. Um Päuerl von seinem jüngeren Namensvetter Paul Troppauer von Wien zu unterscheiden, wurde letzterer stets mit dem Familiennamen bezeichnet.
Paul Päuerl erlangte 1402 das Bakkalaureat der artes und wurde 1405 zum Magister promoviert. Während er bis etwa 1420 regelmäßig Vorlesungen an der Fakultät hielt, übernahm er kaum administrative Ämter. Lediglich 1411 fungierte er als Prüfer (examinator) bei den Bakkalaureatsprüfungen und wurde für einige Fakultätsdelegationen nominiert, so 1410 für die Erstellung des rotulus mit den Pfründenansprüchen der Universitätsangehörigen, der dem neugewählten (Gegen)Papst Johannes XXIII. zur Bestätigung übergeben werden sollte. 1415 war er gemeinsam mit Dietrich von Hammelburg mit der Vorbereitung einer Klage gegen den Passauer Offizial befasst.
Seit etwa 1409 studierte Päuerl Rechtswissenschaften, im Wintersemester 1409/10 wurde er als Mag. Paulus de Wyenna in die Juristenmatrikel eingeschrieben. 1417 ließ ihn der damalige Dekan Konrad Raiching von Freiburg aus nicht bekannten Gründen aus der Juristenschule entfernen; der Streit wurde nach Vermittlung der Artistenfakultät beigelegt. Im selben Jahr wurde Päuerl zum landesfürstlichen Superintendenten bestellt. Im Wintersemester 1419/20 wurde seine Promotion zum Bakkalar der Rechtswissenschaften in der Fakultätsmatrikel verzeichnet. Bald danach muss Päuerl das Doktorat erworben haben, da er sich bereits bei Antritt seines ersten Dekanats im Wintersemester 1420/21 als Doktor des Kirchenrechts bezeichnete. In den folgenden Jahren wurde er weitere drei Mal – in den Wintersemestern 1425/26, 1428/29 und 1431/32 – zum Dekan gewählt.
Auch für die Juridische Fakultät war Päuerl, der seit 1423 Lehrer des Decreti Gratiani war, in verschiedenen Kommissionen tätig: Als die Theologische Fakultät 1422 den Juristen Johannes von Perchtoldsdorf wegen theologisch heiklen Aussagen vorlud, protestierte Päuerl gemeinsam mit Johannes Schallermann namens der Juridischen Fakultät gegen diese Anmaßung von Jurisdiktionsrechten. 1431/32 vertrat er gemeinsam mit dem Theologen Johannes Himmel und dem Mediziner Petrus Volczian die Universität in einem Jurisdiktionsstreit mit dem Offizial des Bischofs von Passau. Mit Passau hatte Päuerl bereits 1426 zu tun gehabt, als er und Dietrich von Hammelburg als Gesandte Herzog Albrechts V. nach Rom reisten, um beim Papst im Passauer Bistumsstreit zu intervenieren.
Neben seiner Tätigkeit in den Fakultäten bekleidete Päuerl in den Sommersemestern 1420, 1424 und 1434 sowie im Wintersemester 1430/31 das Amt des Rektors der Universität Wien. Während seines ersten Rektorats kaufte die Universität ein Haus auf dem Fleischmarkt, in dem laut Testament des Nikolaus von Gleiwitz Wohnungen für arme Studenten eingerichtet werden sollten (Schlesierburse). Außerdem erhielt die Universität die Jurisdiktionsrechte über ihre geistlichen Mitglieder. Dieses Privileg Papst Martins V. vom 27. Mai 1420 wurde erst während Päuerls zweitem Rektorat 1424 publiziert.
Das Todesdatum Paul Päuerls ist nicht bekannt; er starb vermutlich bald nach Ende seiner letzten Amtszeit als Rektor, da er nach 1434 nicht mehr in den Quellen erwähnt wird.
UAW, PH 7, Liber secundus Actorum Facultatis Artium 1416-1447, fol. 14r, 65r, 110v.
UAW, R 1b, Acta Universitatis seu Rectoratus II 1401-1422, fol. 108v.
Zuletzt aktualisiert am 06.08.2021 - 13:41