Walter Antoniolli, o. Univ.-Prof. Dr.
Jurist, Verfassungs- und Verwaltungsrechtler, langjähriger Präsident des Verfassungsgerichtshofes
Ehrungen
Ehrung | Titel | Datierung | Fakultät | |
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Ehrensenator*in | sen.h.c. | 1972/73 |
Der Akademische Senat beschloss am 30. Jänner 1973 Verfassungsgerichtshofpräsident Prof. Walter Antoniolli zum Ehrensenator der Universität Wien zu ernennen. Nach Zustimmung des Unterrichtsministeriums am 6. März 1973 erfolgte im Rahmen einer akademischen Feier im Sitzungssall der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (heute: Elise Richter-Saal) am 13. Juni 1973 die Diplomübergabe, weil er "sowohl als Ordinarius und Institutsvorstand wie auch als Präsident des Verfassungsgerichtshofes in besonderer Weise um die von der Universität Wien vertretenen wissenschaftlichen und kulturellen Ziele verdient gemacht hat" (aus dem Antrag) bzw. im Wortlaut des Diploms: "… QUI ET MAGISTER ET INVESTIGATOR DE PUBLICO IURE EGREGIE MERITUS EST" |
- Rechtswissenschaften
- Staats- und Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
Walter Antoniolli, geb 1907 in Mistelbach, studierte ab 1926 an der Universität Wien Rechtswissenschaften, promovierte 1932 zum Dr.jur. und trat der CV-Verbindung der K.a.V. Norica bei. Er absolvierte seine Gerichtspraxis, arbeite dann im als juristischer Berater in der Werbeabteilung der Bausparkassa Wüstenrot und wechselte im Austrofaschismus 1934 in die Magistratsdirektion der Stadt St. Pölten/NÖ. Nach dem "Anschluß" im März 1938 wurde er entlassen. Er unterrichtete dann Rechtskunde in der Volkspflegerinnenschule St. Pölten und Staats- und Verwaltungskunde sowie Verwaltungsverfahren an der Gemeinde- und Sparkassenverwaltungsschule St. Pölten, deren Leitung er 1938 auch übernahm. 1943 wurde er zur Deutschen Wehrmacht eingezogen. Noch im August 1945 wurde er Bundesbeamter, erst als Präsidialsekretär am Verfassungsgerichtshof (VfGH) dann auch ab 1947 im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts unter Leopold Figl (ebenfalls CV Norica). 1947 habilitierte sich Antoniolli auch an der Juridischen Fakultät der Universität Wien für Öffentliches Recht ("Rechtssetzung in der Selbstverwaltung", Gutachter: Ludwig Adamovich sen. und Hans Schima).
Im März 1948 wurde er zum ao. Universitätsprofessor für Verwaltungsrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck ernannt, 1949 wurde seine Lehrbefugnis auf Verwaltungslehre, österreichisches Verwaltungsrecht, Allgemeine Staatslehre und österreichisches Verfassungsrecht erweitert und am 28. April 1954 erfolgte die Ernennung zum o. Universitätsprofessor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck (1955/56 Dekan).
Antoniolli engagierte sich unter Unterrichtsminister für das Zustandekommen des Hochschulorganisationsgesetzes von 1955 (Unterrichtsminister: Heinrich Drimmel), das die sehr unübersichtliche und sachlich zersplitterte Rechtslage im österreichischen Universitäts- und Hochschulrecht konsolidieren und vereinheitlichen sollte aber auch die klassische "Professorenuniversität" für die nächsten 25 Jahre restaurativ festschrieb. Es trat mit dem Studienjahr 1955/56 in Kraft trat.
Im März 1956 wurde er als Nachfolger von Ludwig Adamovich sen. zum Ordinarius für Staatslehre, Österreichisches Verfassungsrecht, Verwaltungslehre und Österreichisches Verwaltungsrecht an die Universität Wien berufen (bis zur Emeritierung im Jänner 1973) und wurde Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht.
Bereits seit Anfang 1951 Mitglied des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes und seit 1957 Vizepräsident, wurde er im Februar 1958 zum Präsidenten Verfassungsgerichtshofs ernannt (bis 1977). Drei Aufgabenstellungen gewannen für ihn dabei große Bedeutung: Das Bemühen um die Stellung der Selbstverwaltung im Staat, die Problematik der Verfassungsgerichtsbarkeit und damit des Rechtsschutzes im allgemeinen und des Schutzes des Einzelnen vor der Willkür des Staates und der Verwaltung im besonderen, sowie letztlich die Behandlung der wesentlichen Elemente, die die Verwaltungslehre im deutschsprachigen Raum herausgestellt hat. Diese Themenkreise machen nicht nur den Kern seines Lehrbuchs "Allgemeines Verwaltungsrecht" (1954) aus, sie stehen im Zentrum seines gesamten wissenschaftlichen Weges. Er trat aber vor Erreichen der Altersgrenze aus Protest gegen das Universitätsorganisationsgesetz 1975 zurück.
Er war wirkl. Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Ehrenmitglied des Österreichischen Juristentages und Mitglied.
Er wurde 1973 zum Ehrensenator der Universität Wien
Werke (Auswahl):
Das Schicksal der Verwaltungsverfahrensgesetze, in: Juristische Blätter 69. Jg. (1947), 439-441.
Systematischer Index (1949) (1950) (1951) (1954)
Allgemeines Verwaltungsrecht (1954)
Hans Kelsen und die österreichische Verfassungsgerichtbarkeit in: Beitrage der Gedächtnissitzung des Hans Kelsen-Instituts fur Hans Kelsen am 11. Oktober 1973 (1974)
Vom Beruf unserer Zeit zur Kodifikation eines allgemeinen Teils des Verwaltungsrechts in: Friedrich Lehne/Edwin Loebenstein/Bruno Schimetschek (Hg.): Die Entwicklung der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Festschrift zum 100jährigen Bestehen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (1976)
Allgemeines Verwaltungsrecht. Lehr- und Handbuch für Studium und Praxis (1996)
Archiv der Universität Wien, Akademischer Senat S 229.2.5 (=Rektorat GZ 71/5 ex 1972/73)
Zuletzt aktualisiert am 11.03.2020 - 16:30