Die Artes liberales
Der Großteil der in der Hauptmatrikel der Universität Wien verzeichneten Studenten belegte Lehrveranstaltungen an der sogenannten „Artistenfakultät“, der späteren Philosophischen Fakultät. Die Bezeichnung bezieht sich auf die hier gelehrten Fächer, die „Sieben freien Künste“ (septem artes liberales). Die Fakultät unterschied sich in Größe, Anforderungen, Zusammensetzung der Studentenschaft und dem gebotenen Unterricht deutlich von den übrigen Fakultäten und auch von der heutigen Philosophischen Fakultät bzw. ihren Nachfolgeinstitutionen.
Im Gegensatz zu den an den „höheren“ Fakultäten angebotenen theologischen, juridischen und medizinischen Studien, die im Wesentlichen heutigen Studienrichtungen entsprechen, fand an der Artistenfakultät der dafür notwendige Vorbereitungsunterricht statt. Dies wirkte sich auf die Zahl und das durchschnittliche Eintrittsalter der Studenten aus, das mit rund 14 Jahren deutlich unter dem der übrigen Fakultäten lag.
Die Vorbereitung auf ein Fachstudium, welche heutzutage durch Gymnasien und anderen Sekundarschulen angeboten wird, fand bis in das 18. Jahrhundert hinein an verschiedenen Schulen statt. Prinzipiell konnte jeder Schulbetreiber – seien es religiöse Orden, Pfarren, Städte und sonstige Kommunen – Ausbildung vom Elementarunterricht bis zum Hochschulniveau anbieten; lediglich die Verleihung akademischer Grade war den Universitäten vorbehalten. Die meisten der ab dem 12. Jahrhundert entstandenen Universitäten boten neben den Fachstudien auch den durch den Fächerkanon der artes definierten Vorbereitungsunterricht.
Die „Sieben freien Künste“
Die unter diesem Begriff zusammengefassten Disziplinen entwickelten sich bereits in der Antike und dienten der Vorbereitung für juridische und sonstige Studien, die für die Übernahme öffentlicher Ämter notwendig waren. Da diese Ämter nur von Freien ausgeübt werden konnten, wurden die dafür notwendigen Kenntnisse als jene Künste, die eines freien Mannes würdig seien, bezeichnet. Eine spätere Interpretation definierte „frei“ als nicht zweckgebunden und stellte sie in Gegensatz zu den „mechanischen Künsten“ wie Handwerke oder bildende Künste, die auf die Praxis ausgerichtet waren.
Die sieben Künste bestanden aus dem „sprachwissenschaftlichen“ Block des Triviums, in dem Grammatik, Rhetorik und Logik (auch als Dialektik bezeichnet) zusammengefasst wurden. Darauf aufbauend wurden im Quadrivium die Naturwissenschaften Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik gelehrt. Ab dem 13. Jahrhundert wurden an der Artistenfakultät auch Naturphilosophie, Ethik und Metaphysik gelehrt. Auch wenn der Fächerkanon für alle Universitäten der gleiche war, setzten die einzelnen Hochschulen doch unterschiedliche Schwerpunkte: Während an italienischen Rechtsuniversitäten wie Bologna die sonst eher vernachlässigte Rhetorik sogar eine eigene Fakultät hatte, wurde an der auf Theologie ausgerichteten Universität Paris der Ethik und Metaphysik breiter Raum gegönnt.
Nicht nur die Inhalte, sondern auch die verwendeten Lehrbücher waren an fast allen Universitäten gleich. Neben antiken Werken wie „De inventione“ des Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.) für die Rhetorik oder der Grammatikwerke „Ars minor“ und „Ars maior“ des Aelius Donatus (ca. 310-380) wurden Autoritäten des 12. und 13. Jahrhunderts verwendet; dazu zählen u. a. das ebenfalls für den Grammatikunterricht verwendete „Doctrinale puerorum“ des Alexander von Villa Dei (1160/70-1240/50) oder der für den Rechenunterricht verwendete „Algorismus“ des Johannes de Sacrobosco (1. Hälfte 13. Jahrhundert). Schriften griechischer Autoren wie die Werke des Aristoteles (384-322 v. Chr.) oder die „Elementa“ des Euklid (um 300 v. Chr.) wurden in lateinischer Übersetzung verwendet. Ab dem 16. Jahrhundert wurden diese Werke zumindest teilweise durch moderne Lehrbücher wie die Grammatiken des Niccolò Perotti (1429/30-1480) oder des Thomas Linacre (ca. 1460-1525) ersetzt.
Das Trivium
Im Grammatikunterricht wurden die Grundkenntnisse des Lateins, der mittelalterlichen Wissenschaftssprache, gelehrt und verfestigt. Die so gewonnenen Sprachkenntnisse wurden im Rhetorik- und Logikunterricht praktisch angewandt: Die Rhetorik befasste sich mit formalen Elementen wie der Gliederung von Texten, Argumenten und Schlussfolgerungen, den dabei verwendeten Stilmitteln sowie der korrekten Ausformung von Urkunden und Briefen. Im Logikunterricht übten sich die Studenten anhand inhaltlicher Analysen sprachlicher Formen (z. B. der Bedeutung von Worten) an den Techniken der Disputation.
Das Quadrivium
Arithmetik, Geometrie und Astronomie waren wichtige Hilfsmittel für die Kalenderberechnung, v. a. für die Berechnung des höchsten christlichen Festes Ostern. In der Arithmetik wurde das Rechnen mit natürlichen Zahlen, vielfach mit Hilfe von Fingerrechensystemen, gelehrt. Die Astronomie beschäftigte sich mit der Bewegung der Planeten und ihrem Einfluss auf die Menschen, umfasste also auch die heute nicht mehr als Wissenschaft geltende Astrologie. Gemäß dem damaligen Weltbild waren die Planeten in kristallenen Kugelschalen (den Sphären) um die Erde angeordnet. Bei der Bewegung in diesen Kristallschalen erzeugten sie eine für menschliche Ohren nicht wahrnehmbare „Sphärenmusik“. Nicht zuletzt aus diesem Grund war auch die Musik Teil des Quadriviums. Allerdings war die Beschäftigung mit ihr keine praktische, sondern eine theoretische, die sich mit den mathematischen Verhältnissen der Intervalle befasste.
Konkurrenz zwischen der Artistenfakultät und der Gesellschaft Jesu
Von der allgemeinen Krise der Universitäten in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts war die Artistenfakultät mit ihren bis dahin hohen Immatrikulationszahlen besonders betroffen. Zusätzlich erwuchs ihr in dem 1550 nach Wien berufenem Jesuitenorden eine mächtige Konkurrenz. Die Ordenskollegien boten – aufbauend auf dem sechsjährigen Gymnasialunterricht (den studia inferiora) – einen dreijährige philosophischen Kurs (studia superiora) an. Die Lehrmethoden der Jesuiten waren deutlich fortschrittlicher als jene der Universitätslehrer; außerdem war der Unterricht in den Kollegien unentgeltlich. Die aus dieser Rivalität entstehenden Animositäten entluden sich vielfach in kleinlichen Sticheleien: Beispielsweise setzten die Patres die Unterrichtseinheiten in ihren Kollegien parallel zu entsprechenden Vorlesungen an der Artistenfakultät an. Die Universität revanchierte sich damit, dass sie Kollegsschülern die Graduierung verweigerte oder die Lehrer des Ordens bei deren Immatrikulation unter die Schüler reihte. Erst durch die Inkorporation des Wiener Jesuitenkollegs in die Universität durch die „Pragmatische Sanktion“ von 1623 wurden diese Auseinandersetzungen beendet; der Unterricht der artes (und auch der Theologie) war ab dieser Zeit ein Monopol des Ordens.
Der „philosophische Kurs“ von Maria Theresia bis Leo Graf Thun-Hohenstein
1752 erhielt die Philosophische Fakultät einen neuen zweijährigen Studienplan, der neben Religion im ersten Jahr Logik, Mathematik und Metaphysik, im zweiten Jahr Physik, Naturgeschichte und Ethik umfasste. Im Rahmen der Ethik wurde auch das neugeschaffene Fach „Polizei- und Kameralwissenschaft“ gelehrt, dessen erster Professor Josef von Sonnenfels war. Für spätere Studien an der Juridischen und Theologischen Fakultät waren zusätzlich Vorlesungen in Geschichte und Eloquenz (deutsche Sprache und Stilübungen) notwendig. Nach dem Vorbild der Reform der medizinischen Studien wurde die Fakultät einem Studiendirektor unterstellt.
Die 1752 festgeschriebenen Pflichtgegenstände blieben im Wesentlichen auch nach einer weiteren Modifikation des Studienwesens 1774 aufrecht; zusätzlich konnten innerhalb des dreijährigen Kurses Fächer wie Astronomie, Geschichte oder Ästhetik und Philologie frei gewählt werden.
Unter Joseph II. wurde – unter der Prämisse der „Nützlichkeit“ – der philosophische Kurs deutlich beschnitten und diente noch stärker als bisher der Vorbereitung auf weiterführende Studien. 1783 wurde die Lehrkanzel für Naturgeschichte an die Medizinische Fakultät übertragen; die Kameralwissenschaft übersiedelte an die Juridische Fakultät. Weiters wurde der Unterricht in lebenden Fremdsprachen wie Französisch, Italienisch oder Spanisch aufgelassen.
Eine erneute Aufwertung des Kurses – wenn auch nach wie vor unter strikter Beaufsichtigung des Staates – erfolgte 1805. Die Lehrgegenstände wurden in allgemein grundlegende Fächer wie Philosophie, Mathematik, Physik oder Weltgeschichte eingeteilt, die für alle Studenten verpflichtend waren. Daneben gab es Gegenstände „in näherer Beziehung“ zum späteren Beruf, die je nach Wahl des späteren Fachstudiums unterschiedlich waren: Beispielsweise hatten künftige Juristen deutsche und österreichische Geschichte zu belegen, Theologen Religionslehre oder griechische Philologie. Die dritte Gruppe beinhaltete Fächer, die die Grundlage für einen „von den höheren Wissenschaften unabhängigen Beruf“ schufen wie Astronomie oder lebende Sprachen. Diese vergleichsweise komplizierte Dreiteilung wurde im Rahmen einer Revision der Studienpläne 1824 vereinfacht: Der philosophische Kurs wurde auf zwei Jahre verkürzt. Obligatfächer waren Religion, Philosophie, Mathematik, Physik und lateinische Philologie. Daneben wurden als empfohlene Gegenstände noch Naturgeschichte und allgemeine Weltgeschichte gelehrt; die übrigen Fächer wurden weitgehend beseitigt oder den Obligatfächern zugeteilt. Dadurch sank der philosophische Kurs wieder zum reinen Propädeutikum herab.
Eine grundlegende Neugestaltung erhielten die philosophischen Studien im Zuge der Thun-Hohensteinschen Unterrichtsreformen. Der bisher an der Universität angesiedelte philosophische Kurs wurde den Gymnasien zugeschlagen, die von sechs auf acht Klassen erweitert wurden; die neu einführte Abschlussprüfung, die Matura, war nun Voraussetzung für den Zugang zur Universität.
An der Universität wurden Seminare und Institute eingerichtet, die gemäß dem Schlagwort von der „Lehr- und Lernfreiheit“ vertiefende wissenschaftliche Studien und Lehre ermöglichten. Damit war die Philosophische Fakultät, die alte Artistenfakultät, zu einer fachspezifischen Ausbildungsstätte geworden. Reste des früheren „allgemeinen“ Bildungsanspruchs finden sich noch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in den Rigorosenordnungen: Diese schrieben neben der Abfassung einer Dissertation und der mündlichen Prüfung aus dem Studienfach auch eine mündliche Prüfung aus der allgemeinen Philosophie vor.
Zuletzt aktualisiert am 10/11/24
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Maria Theresia von Österreich (Habsburg)
13.5.1717–29.11.1780 -
Joseph II. von Österreich (Habsburg-Lothringen)
13.3.1741–20.2.1790 -
Josef von Sonnenfels
1733–25.4.1817 -
Leo Graf von Thun-Hohenstein
7.4.1811–17.12.1888