Burse

Das lateinische Wort bursa (es wurde als Lehnwort aus dem Griechischen – βυρσα – übernommen) bezeichnet eine Börse oder einen Geldbeutel. In der Sprache der Studenten wurde damit ursprünglich der – meist pauschalierte – Geldbetrag bezeichnet, den ein Student für Kost und Quartier zu bezahlen hatte. Der Begriff wurde bald auf das studentische Wohnhaus selbst übertragen. In einem weiteren Sinn wurde er auch für Stipendien verwendet. In späterer Zeit wurde davon das Wort „Bursch(e)“ für Student abgeleitet.
Es gibt zwei Typen von Bursen: die privatwirtschaftlich geführten „Unternehmerbursen“ und die „Stiftungsbursen“. Erstere wurden entweder direkt von den leitenden Konventoren in ihren Häusern eingerichtet oder ein Bürger richtete in seinem Haus eine Burse ein und stellte einen Konventor an, der einen Teil der Einkünfte erhielt.
Das Leben in den Bursen war durch Ordnungen und Statuten geregelt. Für die Wiener Bursen waren die Statuten der Rosenburse aus dem Jahr 1432, die von Thomas Ebendorfer verfasst wurden, beispielgebend. Die Bursenbewohner hatten einen streng geregelten Tagesablauf mit gemeinsamen Gebeten, Messbesuch sowie die Teilnahme an den Vorlesungen, Repetitionen und Disputationen einzuhalten. In der Burse war der Gebrauch der lateinischen Sprache vorgeschrieben. Auseinandersetzungen unter den Bursenbewohnern waren ebenso verboten wie die nächtliche (nicht durch den Konventor oder Provisor bewilligte) Abwesenheit, der Besuch von Wirtshäusern und anderen verrufenen Orten sowie der Umgang mit Frauen . Prinzipiell bestand während des Mittelalters die Verpflichtung für die Studenten, in einer Burse unter der Aufsicht eines Magisters zu leben. Wohlhabende und vermögende Studenten konnten aber mit Erlaubnis des Rektors selbständig Quartiere beziehen. Diese Studenten wurden als extra bursam stantes bezeichnet . Verstöße gegen die Bursenordnung wurden meist mit Geldstrafen geahndet; in schweren Fällen konnte der Betreffende auch aus der Burse ausgeschlossen werden.