Alexander Hold-Ferneck, o. Univ.-Prof. Dr.
Funktionen
Dekan*in | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1929/30 |
Senator | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1932/33 |
Senator | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1933/34 |
Rektor | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1934/35 |
- Rechtswissenschaften
- Internationales Recht (Völkerrecht)
- Strafrecht
- Rechtsphilosophie
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Alexander Hold-Ferneck, Sohn des gleichnamigen k. u. k. Geheimrats, Offiziers und Kommandanten des 14. Armeekorps Alexander Hold-Ferneck (ab 1900 Freiherr), absolvierte bis 1893 die Theresianische Akademie in Wien. Er nahm anschließend ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien auf, das er 1899 an der Universität Innsbruck mit der Promotion zum Dr. jur. abschloss. Bereits vor seinem Studienabschluss war er 1898 in die Finanzprokuratur eingetreten und war dort bis 1908 als Beamter tätig – unterbrochen von der Gerichtspraxis in Wien und zahlreichen Studienurlauben, u.a. an den Universitäten Berlin, Heidelberg, Genf, Paris und Bonn. 1903 wurde er mit der rechtsphilosophischen Schrift über „Die Rechtswidrigkeit“ (erschienen als Band 1 des zweibändigen Werks) an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für Strafrecht, Strafprozessordnung und Rechtsphilosophie habilitiert.
Auf Anregung des Straf- und Völkerrechtlers Heinrich Lammasch wandte sich Alexander Hold-Ferneck nach seiner Habilitation zunehmend völkerrechtlichen Fragen zu. Aufgrund seiner Publikation „Die Kriegskonterbande“ (1907), in der er die neutralen Staaten als wirtschaftliche Nutznießer kritisierte, wurde seine Lehrbefugnis im selben Jahr auf Völkerrecht ausgedehnt. 1908 als völkerrechtlicher Referent in das Ministerium des k. u. k. Hauses und des Äußeren berufen, nahm er 1908/09 an der Seerechtskonferenz in London teil und war auch an interministeriellen Sitzungen über den Entwurf eines neuen österreichischen Strafgesetzes beteiligt.
1909 wurde Hold-Ferneck zunächst der Titel eines außerordentlichen Professors verliehen, drei Jahre später erfolgte auf Vorschlag Lammaschs die Ernennung zum außerordentlichen Professor für Völkerrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Wien. Für das k.u.k. Außenministerium blieb er daneben weiterhin wissenschaftlich tätig, als Redakteur der propagandistischen „Sammlung von Nachweisen für die Verletzungen des Völkerrechts durch die mit Österreich-Ungarn Krieg führenden Staaten“. 1917 zum Ministerialrat ernannt, wechselte er in das k.k. Ministerratspräsidium, wo er u.a. das Departement für Verfassungsrevision begründete und leitete. Zwischen 1913 und 1918 wirkte Hold-Ferneck zudem als „Studienleiter“ des Erzherzogs Maximilian, Bruder des Kaisers Karl.
Alexander Hold-Ferneck war an der Entstehung des „Völkermanifest“ Kaiser Karls vom 16. Oktober 1918 beteiligt, das den völligen Zerfall des Habsburgerreiches verhindern sollte. Seine Mitarbeit an der neuen demokratischen Verfassung Österreichs lehnte Staatskanzler Karl Renner ab und zog Hans Kelsen als Konsulenten vor.
Nachdem Hold-Ferneck 1919/20 die strafrechtliche Lehrkanzel an der deutschen Universität Prag vertreten hatte, kehrte er wieder an die Universität Wien zurück und wurde hier 1922 zum Ordinarius für Völkerrecht und Rechtsphilosophie ernannt. Daneben lehrte er zwischen 1919 und 1921 Völkerrecht an der Wiener Konsularakademie.
Ab 1922 widmete er sich intensiv – zunächst als Mitglied eines vom Völkerbundrat einberufenen Juristenausschusses – dem publizistischen Kampf gegen die Friedensverträge von Versailles und St. Germain, die seiner Ansicht nach völkerrechtlich anzufechten wären. Während dieses Ansinnen in Österreich kaum auf Resonanz von Seiten der Politik führte, griff in Deutschland die NSDAP Hold-Fernecks Argumentation auf: Als Fraktionsvorsitzender brachte Wilhelm Frick (später Reichsminister des Innern) 1930 im Reichstag einen Antrag ein, den „widerrechtlich aufgezwungenen“ Versailler Vertrag aufzuheben. Hold-Fernecks Nähe zum Nationalsozialismus fand auch in seinem Beitritt zum Deutschen Klub 1924 seinen Ausdruck.
Innerhalb der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien entwickelte sich Alexander Hold-Ferneck zu einem der schärfsten Gegner und Kritiker Hans Kelsens. Er widmete sich in der 1926 publizierten Monografie „Der Staat als Übermensch, zugleich eine Auseinandersetzung mit der Rechtslehre Kelsens“ der umfassenden und polemischen Kritik von dessen reiner Rechtslehre. Auf Kelsens Antwort mittels der Publikation „Der Staat als Übermensch. Eine Erwiderung“ reagierte Hold-Ferneck wiederum mit der Schrift „Ein Kampf ums Recht“ (1927). Die Hold-Fernecks wissenschaftliche Polemik stand beispielhaft für die innerfakultäre Opposition gegen Kelsen, der nach politischen Anfeindungen Wien verließ.
Im Bereich des Völkerrechts publizierte Hold-Ferneck 1930 und 1932 das zweibändige „Lehrbuch des Völkerrechts“.
Für seine Verdienste wurde Alexander Hold Ferneck mehrfach ausgezeichnet: So gehörte er der deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, der Association of international law in London, der American Society of international law in Washington und der deutschen philosophischen Gesellschaft als Mitglied an. Er war zudem Träger des Ordens der Eisernen Krone 3. Klasse, des Offiziersehrenzeichens des Roten Kreuzes und des Komturkreuzes des bulgarischen St. Alexander-Ordens.
Auch innerhalb der Universität Wien wurde er in zentrale Positionen gewählt: im Studienjahr 1929/30 zum Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, 1932 bis 1934 zum Senator sowie 1934/35 zum Rektor – trotz Nicht-Mitgliedschaft in der Vaterländischen Front. Zudem fungierte er als Mitglied der judiziellen Staatsprüfungskommission (1905–1919) sowie der staatswissenschaftlichen Staatsprüfungskommission (ab 1930).
Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich stellte Hold-Ferneck noch im Herbst 1938 einen Antrag um Aufnahme in die NSDAP. Nachdem bekannt wurde, dass seine 1905 geehelichte Frau jüdische Vorfahren hatte (jedoch nicht als „Volljüdin“ im Sinne der Nürnberger Rassegesetze galt), wurde ihm empfohlen, seinen Aufnahmeantrag wieder zurückzuziehen. Dennoch galt der „nationale Legitimist“ den Nationalsozialisten offenbar nicht als politisch gänzlich ungeeignet, konnte er doch seine Professur an der Universität Wien weiter ausüben und wurde zudem im Jahr 1940 zum korrespondierenden Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien gewählt.
Im Alter von 70 Jahren wurde Alexander Hold-Ferneck Ende 1945 emeritiert. Obwohl eine Sonderkommission im Zuge der Entnazifizierung ihn bereits im März 1946 als „tragbar“ einstufte, wurde er aufgrund seines hohen Alters nicht mehr als Professor wiederernannt.
Werke (Auswahl)
Die Rechtswidrigkeit. Eine Untersuchung zu den allgemeinen Lehren des Strafrechts. I. Band: Der Begriff der Rechtswidrigkeit (Habilitationsschrift), 1903; II. Band 1905.
Die Kriegskonterbande, 1907.
Idee der Schuld, 1911.
Die Reform des Seekriegsrechts durch die Londoner Konferenz, 1914.
Der Versuch, 1922.
Der Staat als Übermensch, 1926.
Lehrbuch des Völkerrechts (2 Bände), 1930/1932.
Zuletzt aktualisiert am 27.03.2024 - 21:37