Christoph Hupka, o. Prof. Dr. jur.

1738 – 7.6.1811
geb. in Rosenberg, Schlesien | Olesno, Polen gest. in Wien, Österreich

Funktionen

Dekan*in Juridische Fakultät 1796/97
Dekan*in Juridische Fakultät 1797/98
Dekan*in Juridische Fakultät 1798/99
Rektor 1799/1800

Christoph Hupka studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und wurde im April 1771 aufgrund der absolvierten Rigorosen und Disputation zum Doktor beider Rechte promoviert. Als Folge dessen wurde er 1771 auch als Mitglied in die Juridische Fakultät aufgenommen und zu deren Sitzungen zugelassen.

Ab 1772 lehrte Hupka bürgerliches Recht (Zivilrecht) und peinliches Recht (Strafrecht, Kriminalrecht) an der Universität Wien und übernahm den Vorsitz bei Disputationen. Als Nachfolger des 1775 verstorbenen Johann Peter Banniza stieg er zum ordentlichen Professor der Geschichte des römischen Rechts, der Institutionen und der Pandekten auf. 1777 erfolgte seine Ernennung zum k.k. niederösterreichischen Regierungsrat.

Christoph Hupka veröffentlichte 1779 sein einziges strafrechtliches Werk in lateinischer Sprache – es wurde 1784 in die deutsche Sprache übersetzt: „Sätze über das peinliche Recht nach der Theresianischen Halsgerichtsordnung mit angehängten Abweichungen vom Karolinischen Rechte“. Gegen die 1791 von Franz Sonnleithner herausgegebene Publikation „Erklärung der wichtigsten und nothwendigsten Materien aus den Instituten und Pandekten. Zum Gebrauche aller Gerichtshöfe Deutschlands“, die mit dem Nachsatz „Nach den Vorlesungen des Herrn Christoph Hupka […] bearbeitet“ angekündigt worden war, erhob Hupka öffentlich in der Wiener Zeitung Einspruch. Mit der Veröffentlichung habe er nichts zu tun (Wiener Zeitung, 22.12.1790). Die Publikation wurde 1793 in der Zeitschrift „Allgemeine deutsche Bibliothek“ vernichtend rezensiert (Allgemeine deutsche Bibliothek, 114, S. 39–51).

An der Universität Wien fungierte Christoph Hupka drei Jahre lang – in den Studienjahren 1796/97, 1797/98 und 1798/99 – als Dekan der Juridischen Fakultät. Für das anschließende Studienjahr 1799/1800 wurde er zum Rektor der Universität gewählt.

Aufgrund seiner langjährigen Verdienste als Lehrender wurde Hupka 1803 der Titel eines k.k. Hofrats verliehen.

Nach 37 Dienstjahren trat Christoph Hupka 1809 als Professor in den Ruhestand (Nachfolger Anton Zamlich), wurde jedoch gleichzeitig zum Vizedirektor des juridisch-politischen Studiums ernannt. Diese Funktion übte Hupka bis zu seinem Tod zwei Jahre später aus.

Werk

Positiones iuris criminalis secundum constitutionem Theresianam cum adnexis differentiis iuris Carolini in usum auditorii Vindobonensis, 1779.

Deutsche Übersetzungen:
Sätze über das peinliche Recht nach der Theresianischen Halsgerichtsordnung mit angehängten Abweichungen vom Karolinischen Rechte, 1784.
Lehrbegriff des peinlichen Rechts (übers. von Franz Sonnleithner), 1784.

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 - 21:53