Die Entwicklung der Fakultäten an der Universität Wien

1365–2015

Vergleicht man die aktuelle Aufstellung der an der Universität Wien bestehenden Fakultäten und Zentren mit den Bestimmungen der mittelalterlichen Stiftbriefe, so fällt schon zahlenmäßig ein enormer Unterschied ins Auge: Die mittelalterliche Universität hatte vier Fakultäten, während sie aktuell über 20 Fakultäten und Zentren verfügt (die ehemals zur Universität gehörende Medizinische Fakultät wurde 2004 als Medizinische Universität Wien ausgegliedert).

Während die Inhalte immer stärker aufgefächert wurden, blieb die Benennung der Einheiten sowie der AmtsträgerInnen weitgehend gleich: Die aus der mittelalterlichen Wissenschaftssprache Latein stammenden Termini „Fakultät“ oder „Dekan“ finden sich bis zur Gegenwart, lediglich in jüngster Zeit kam der neue Begriff des „Zentrums“ hinzu. Seitdem gelten Fakultäten als Organisationseinheiten der Universität mit Forschungs- und Lehraufgaben; Zentren haben daneben noch besondere Aufgaben für die Universität Wien wahrzunehmen oder dienen überwiegend entweder der Lehre oder der Forschung.

An den mittelalterlichen Universitäten wurden vier Fachgebiete im weitesten Sinn gelehrt: Nach dem Vorbereitungsunterricht in den „freien Künsten“ (artes liberales) wurden die Studenten in Medizin, Rechtswissenschaften oder Theologie ausgebildet. Die Lehrer dieser Fächer schlossen sich zu Korporationen zusammen. Diese wurden mit dem lateinischen Wort für Fachdisziplin als Fakultäten bezeichnet. Vor allem an den Universitäten, die nach dem Vorbild Paris eingerichtet worden waren, bildeten die Fakultäten die wichtigsten Untergruppierungen der Gesamtuniversität mit großem Einfluss auf die Verwaltung und den Studienbetrieb.

Die Fakultäten in der Gründungsphase der Universität Wien

In den beiden Stiftbriefen Rudolfs IV. aus dem Jahr 1365 finden sich keine dezidierten Bestimmungen über die Fakultäten: Zwar werden neben den akademischen Nationen auch die vier an der Universität beheimateten Fachdisziplinen genannt, es gibt aber keine genauere Verfügungen zur ihrer Zusammensetzung, Leitung oder Organisation.

Im Privileg von 1384, mit dem Albrecht III. die Stiftung seines Bruders bestätigte und erweiterte, wurde festgelegt, dass die Vorsteher der vier Fakultäten (die es mit der Bewilligung der Theologischen Fakultät durch Papst Urban VI. nun tatsächlich gab) nach dem Vorbild der Universität Paris als Dekane bezeichnet werden sollten. Gemeinsam mit dem Rektor verwahrten sie die Schlüssel jener Truhe, in der das Universitätssiegel sowie wichtige Rechtsunterlagen verwahrt wurden.

Leitung und innere Organisation der Fakultäten

Die Dekane wurden bis 1629 semesterweise gewählt; die Wahltermine waren in Analogie zur Rektorswahl der 14. April (hll. Tiburtius und Valerianus) und der 13. Oktober (hl. Koloman). Danach erstreckte sich ihre Amtszeit auf das gesamte Studienjahr, wobei die Amtsperiode zwischen 1629 und 1660 am 15. November (hl. Leopold) und ab 1660 am 30. November (hl. Andreas) begann.

Die Dekane führten den Vorsitz in den regelmäßig abgehaltenen Fakultätsversammlungen, in denen Fragen der Lehre, des Prüfungs- und Graduierungswesens, der Fakultätsfinanzen sowie Streitfragen – sowohl fakultätsintern als auch mit Mitgliedern anderer Fakultäten oder mit Stadtbewohnern – besprochen wurden. Die wichtigsten Punkte und Ergebnisse dieser Versammlungen wurden vom Dekan in den Fakultätsakten festgehalten. Daneben führten sie die Fakultätsmatrikel, verwahrten die Wertgegenstände und Dokumente der Fakultät und repräsentierten diese – nach außen beispielsweise im Rahmen von Prozessionen, nach innen als Mitglieder des Konsistoriums, das seit 1534 das zentrale Verwaltungsgremium der Universität war. Bei diesen Aufgaben wurden sie teilweise von weiteren Amtsträgern wie Koadjutoren bzw. Assessoren unterstützt. Der Thesaurar war für die Finanzadministration zuständig.

Mitglieder der Fakultäten waren Graduierte; allerdings wurden nicht in Wien kreierte Magister und Doktoren nicht automatisch in die Fakultäten aufgenommen, sondern mussten extra darum ansuchen.

Administrative Veränderungen im 19. und 20. Jahrhundert

Die Universitätsreformen des 16. und 18. Jahrhunderts griffen verhältnismäßig wenig in die Grundstrukturen der Fakultäten ein. Unter Maria Theresia wurden die Fakultäten zwar unter die Aufsicht von staatlichen Studiendirektoren gestellt, blieben aber als eigene Gremien erhalten. Auch die grundlegenden Aufgaben – Lehre, Prüfungen, Graduierungen – änderten sich wenig. Eine gewisse Einschränkung der Fakultätsaufgaben ergab sich beispielsweise durch das Ausscheiden der Doktorenkollegien 1873: Dadurch wurden die von diesen verwalteten Stipendienstiftungen der Administration der Fakultät entzogen.

Die Doktoren waren bereits durch das provisorische Organisationsgesetz von 1849 weitgehend entmachtet worden, während die Professorenkollegien zum bestimmenden Faktor aufgewertet wurden. Erst durch das Universitätsorganisationsgesetz (UOG) 1975 erhielten auch Vertreter des wissenschaftlichen bzw. allgemeinen Personals und der Studierenden Sitz und Stimme in den Fakultätsversammlungen.

Fakultätsversammlungen wurden und werden von den DekanInnen einberufen und geleitet. Diese wurden von 1873 bis zum Inkrafttreten des UG 2002 im Jahr 2004 von den ProfessorInnen gewählt; lediglich während der NS-Zeit wurden die Fakultätsvorstände vom Rektor bestimmt. Die Amtsperiode der Dekane war gesetzesbedingten Schwankungen unterworfen: 1873 wurde sie von einem auf drei Jahre verlängert und nach 1945 wieder auf ein Jahr reduziert. Dies wurde 1975 auf zwei Jahre aufgestockt. Seit 2004 werden die DekanInnen vom Rektorat bestimmt, wobei den ProfessorInnen ein Vorschlagsrecht zukommt.

Von der Vier- zur Vielfakultätenuniversität

Im 20. Jahrhundert kam es zu einer massiven Änderung in der Zahl der Fakultäten. Zwar war bereits 1821 die Protestantisch-Theologische Lehranstalt in Wien zur Ausbildung evangelischer Theologen und Lehrer gegründet worden, doch trotz der 1850 erfolgten Aufwertung zu einer Evangelisch-Theologische Fakultät verhinderte der Widerstand klerikal-konservativer Kreise die Eingliederung in den Universitätsverband.  Dazu kam es erst 1922 nach Ausrufung der Republik; bis dahin wurde die Fakultät gewissermaßen „extern“ geführt.

Das UOG 1975 und seine Nachfolger (UOG 1993 bzw. UG 2002) führten zu einem starken Splitting der Fakultäten, welche die immer stärkere Diversifikation, aber auch Schwerpunktsetzungen im Wissenschafts- und Lehrbetrieb wiederspiegeln. Während die Theologischen Fakultäten und die Medizinische Fakultät relativ unverändert weitergeführt wurden (bis zur Ausgliederung der Medizinische Fakultät 2004), wurde die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1975 in Rechtswissenschaften bzw. Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zweigeteilt. Letztere wurde durch das UOG 1993 in Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik umbenannt, die 2004 nochmals in zwei Fakultäten (Wirtschaftswissenschaften und Informatik) unterteilt wurde.

Noch stärkere Veränderungen erlebte die Philosophische Fakultät: 1975 zerfiel sie in drei Fakultäten – für Grund- und Integrativwissenschaften, für Geisteswissenschaften sowie für Formal- und Naturwissenschaften. Im Jahr 2000 (Inkrafttreten des UOG 1993) wurden diese in Human- und Sozialwissenschaften, Geistes- und Kulturwissenschaften bzw. Naturwissenschaften und Mathematik umbenannt. Human- und Sozialwissenschaften wurden 2004 in die Fakultäten für Philosophie und Bildungswissenschaften, für Psychologie sowie für Sozialwissenschaften geteilt, während die Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät in die Historisch-Kulturwissenschaftliche bzw. Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultäten überging. Aus der Fakultät für Naturwissenschaften entstanden fünf Fakultäten (Mathematik; Geowissenschaften, Geographie und Astronomie; Physik; Chemie; Lebenswissenschaften). Dazu kamen noch zwei Zentren (Translationswissenschaft bzw. Sportwissenschaft und Universitätssport), denen 2007 das Zentrum für Molekulare Biologie, 2013 das Zentrum für LehrerInnenbildung und 2019 das Zentrum für Mikrobiologie und Umweltsystemwissenschaft hinzugefügt wurden.

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  • Die Szepter der Universität Wien

    Von links nach rechts: Rektorsszepter (1558); danach die Szepter der Katholisch-theologischen (1601), der Evangelisch-theologischen (1859), der...

    BestandgeberIn: Archiv der Universität Wien, Bildarchiv UrheberIn: Foto Vouk, Wien I. Signatur: 106.I.301