Der Dekan (decanus) ist der Leiter einer Fakultät. Er wurde in bestimmten Abständen von der Fakultätsversammlung gewählt. In Wien wurden die Dekane zunächst jedes Semester (14. April bzw. 13. Oktober) neu gewählt, ab 1628 bis zur Implementierung des Universitätsorganisationsgesetzes 1993 einmal im Jahr. Die Aufgaben des Dekans umfassten die Einberufung und den Vorsitz der Fakultätsversammlungen, das Führen der Fakultätsakten und -matrikel, die finanzielle Administration der Fakultät sowie die Vertretung der Fakultät nach außen. Weiters verteilte er zu Beginn jedes Semesters die Lehrbücher an die Magister, führte den Vorsitz bei Prüfungen und nahm den Eid der Graduierten entgegen. In Wien hatte er ab 1534 zusätzlich noch Sitz und Stimme im Konsistorium. Ab dem 17. Jahrhundert setzte sich der Titel Spectabilis für den Dekan durch.
Im Zeitraum 1849/50 bis 1872/73 wurde an jeder Fakultät je ein Dekan des Doktorenkollegiums und des Professorenkollegiums gewählt.
Liste aller bekannten Personen in der Funktion des*der Dekans*Dekanin (ab 1385)