Franz Xaver Haimerl, o. Univ.-Prof. Dr. jur.

15.2.1806 – 11.10.1867
geb. in Gröna bei Marienbad, Böhmen | Křínov-Planá u Mariánských Lázní, Tschechische Republik gest. in Wien, Österreich

Funktionen

Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1854/55
Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1860/61
Rektor Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1863/64

Franz Xaver Haimerl, Sohn des Kleinbauern Andreas Haimerl in Gröna (Křínov, heute Teil der Stadt Planá), besuchte die Dorfschule im Nachbarort Ottenreuth (Otín, heute Teil der Stadt Planá) sowie das Gymnasium in Eger (Cheb), wo er die Reifeprüfung ablegte. 1824 ging er nach Wien, um an der hiesigen Universität zunächst die philosophischen Jahrgänge und anschließend ein Studium der Rechtswissenschaft zu absolvieren. Zu seinen Lehrern zählten Thomas Dolliner, Franz Ritter von Egger, Joseph Ritter von Kudler, Johann Springer, Vincenz August Wagner und Joseph Edler von Winiwarter. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich mit Schreibarbeiten und Privatunterricht, u. a. im Auftrag seines Lehrers Wagner, der ihn bereits 1831 als Supplent für Lehen-, Handels- und Wechselrecht, gerichtliches Verfahren und Geschäftstyl aufnahm. Bereits während seines Studiums wirkte Haimerl auch an der Redaktion der von Wagner herausgegebenen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ mit. Nach der Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften 1833 sowie Wagners Tod im selben Jahr übernahm Haimerl die selbständige Supplierung der Lehrveranstaltungen seines Lehrers an der Juridischen Fakultät. Zudem wurde er Mitglied einer Kommission, die die niederösterreichische Regierung beim Entwurf einer Wechselordnung beriet.

1836 folgte Franz Xaver Haimerl einer Berufung zum ordentlichen Professor für Lehen-, Handels- und Wechselrecht sowie Civilgerichtliches Verfahren an die Karl Ferdinand-Universität in Prag. Neben seiner universitären Tätigkeit arbeitete er sich ab 1846 als Volant (Beisitzer) am Prager Wechsel- und Handelsgericht auf praktischer Ebene in die neue Wechselordnung ein. 1848 gründete er den Prager Juridischen Leseverein, der eine breite Auswahl an internationaler rechts- und staatswissenschaftlicher Literatur und Fachzeitschriften bereitstellte und dessen Präsidentschaft Haimerl übernahm.

Im Revolutionsjahr 1848 wandte Haimerl sich als Vertrauter des damaligen Prager Gubernialpräsidenten Franz Graf Stadion der Politik zu und wurde Mitglied von dessen Gubernialcommission, die gemeinsam mit dem protschechischen „Ausschuss des Hl. Wenzel“ schließlich im März 1848 den Nationalausschuss (Národní výbor) bildete. Dieser sollte die Bildung eines selbständigen Landtages für Böhmen vorbereiten und eine Verfassung ausarbeiten; die Unabhängigkeitsbestrebungen wurden jedoch letztendlich im Verlauf des Jahres 1848 niedergeschlagen. Im Juli 1848 wurde er wurde zum Deputierten für den Bezirk Elbogen/Böhmen des konstituierenden österreichischen Reichstages in Wien (ab Oktober in Kremsier) gewählt. Im Reichstag, der im Oktober 1848 nach Kremsier verlegt wurde, fungierte Haimerl zuletzt als Vorstand des Schulausschusses.
Nach der Auflösung des Reichstages im März 1849 kehrte Franz Xaver Haimerl an die Universität Prag zurück. Neben seiner Lehrtätigkeit engagierte er sich als Mitglied des Deutschen Vereins der Universität und ab 1850 als Präsident des sozial tätigen „Theiner Nächstenliebevereins“.

In seinen Publikationen befasste sich Haimerl vor allem mit dem österreichischen Zivilprozessrecht sowie Lehen-, Handels- und Wechselrecht. Das 1854 veröffentlichte Werk „Versuch einer kurzen geordneten Darstellung der neuen Competenzvorschriften (Jurisdictionsnormen) für das zivilgerichtliche Verfahren in Österreich“ erschien in mehreren Auflagen. Neben der frühen Mitarbeit an der „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ schrieb er auch für die Deutsche Zeitung für Böhmen sowie zahlreiche rechtswissenschaftliche Fachzeitschriften. 1850 gründete er zudem das „Magazin für Rechts- und Staats-Wissenschaft“, das er fortan herausgab (ab 1858 unter dem Titel „Oesterreichische Vierteljahrsschrift für Rechts- und Staatswissenschaft“).

1852 wurde Haimerl schließlich als ordentlicher Professor des Civilgerichtlichen Verfahrens und des Lehensrechts (Nachfolge Josef Leebs) an die Universität Wien berufen, wo er auch Handels- und Wechselrecht lehrte.
An der Universität Wien amtierte Franz Xaver Haimerl in den Studienjahren 1854/55 und 1860/61 als Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (Professorenkollegium) und wurde zum Rektor für das Studienjahr 1863/64 gewählt. Während seiner Amtszeit als Rektor wurden im Frühjahr 1864 Pläne zur Errichtung des neuen Universitätshauptgebäudes an der Ringstraße präsentiert. Daneben fungierte Haimerl als Mitglied der judiziellen Staatsprüfungskommission sowie ab 1856 als Präses der rechtshistorischen Staatsprüfungskommission.

Neben seiner universitären Tätigkeit gehörte Haimerl ab 1860 dem Komitee zur Beratung des Justizministeriums hinsichtlich eines Reformentwurfes der Zivilprozessordnung an. Er war 1863 Mitglied des Wiener Gemeinderats und 1863 bis 1864 sowie 1867 des niederösterreichischen Landtags und von 1865 bis 1867 Präsident des Unterrichtsrats im Staatsministerium.
Für seine Verdienste wurde Franz Xaver Haimerl mit dem Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens sowie mit der Medaille für Kunst und Wissenschaft ausgezeichnet.

Werke (Auswahl)

Beitrag zur Erläuterung des § 338 der österreichischen allgemeinen Gerichtsordnung über die executive Relicitation, 1832.
Die Lehre von den Civilgerichtsstellen in den deutschen und italienischen Ländern des österreichischen Kaiserstaates nach des Herrn Prof. Dr. Vincenz August Wagner’s Systeme und mit Benützung seiner Materialien bearbeitet (2 Bände), 1834.
Füger's adeliches Richteramt, oder das gerichtliche Verfahren außer Streitsachen in den deutschen Provinzen der österreichischen Monarchie, 1837.
Vorträge über den Concurs der Gläubiger, nach den in den österreichischen Staaten geltenden Gesetzen, 1840.
Quellen des böhmischen Lehensrechtes. Zum Gebrauch bey den öffentlichen Vorträgen, 1847.
Die deutsche Lehenhauptmannschaft (Lehenschranne) in Böhmen. Ein Beitrag zur Geschichte des Lehenswesens in Böhmen mit urkundlichen Belegen, 1848.
Versuch einer kurzen, geordneten Darstellung der neuen Competenz-Vorschriften (Jurisdictionsnormen) für das civilgerichtliche Verfahren, 1854.
Anleitung zum Studium des Wechselrechts mit besonderer Rücksicht auf die in Oesterreich derzeit bestehenden Gesetze, 1855.
Die Verfassung der Civilgerichte in Österreich (2 Bände), 1856.

Katharina Kniefacz

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 - 21:52

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