Ignaz Grassl von Rechten, o. Univ.-Prof. Dr. jur.
Funktionen
Dekan*in | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1851/52 |
Dekan*in | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1858/59 |
Rektor | Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | 1859/60 |
- Rechtswissenschaften
- Bürgerliches Recht (Privatrecht)
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Ignaz Grassl studierte nach Abschluss des Gymnasiums Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Er promovierte 1825 zum Dr. jur. und war anschließend als Supplent für österreichisches bürgerliches Recht an der Universität Wien tätig. 1827 wechselte er in derselben Funktion an die Universität Lemberg, wo er ein Jahr später zum ordentlichen Professor für Österreichisches Bürgerliches Recht ernannt wurde. Zusätzlich supplierte er dort ab 1841 auch das Fach Römisches Recht und wurde 1845 Studiendirektor für juridisch-politische Studien.
Im Revolutionsjahr 1848 wurde Grassl schließlich wieder zurück nach Wien berufen, wo er als Nachfolger des verstorbenen Joseph Winiwarter die ordentliche Professur für Österreichisches Bürgerliches Recht übernahm. In den Studienjahren 1851/52 und 1858/59 war Grassl Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (1852/53 Prodekan) und fungierte im Studienjahr 1859/60 als Rektor der Universität Wien. Zudem war er Superintendent der Leeberschen Universitätsstiftung sowie Syndicus in der Universitätskanzlei.
Wissenschaftlich befasste sich der Privatrechtler Ignaz Grassl mit österreichischem, vor allem jüdischem Recht. Besonders stechen seine Studien zum jüdischen Eherecht in Österreich hervor.
Als Anerkennung seiner Verdienste wurde Grassl 1868 geadelt und trug fortan den Titel Ritter von Rechten(stamm). Zudem wurde er zum k. k. Rat ernannt.
Grassl wurde 1870 an der Universität Wien emeritiert und verstarb 1889 in Pressbaum (Niederösterreich) nahe Wien, wo er seine letzten Lebensjahre verbracht hatte.
Werke (Auswahl)
Das besondere Eherecht der Juden in Österreich (Ausführliche Erläuterung des zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, hg. von Thomas Dolliner, Band 5), 1838.
Das österreichische Eherecht der Juden (Neue Ausgabe des Handbuches des österreichischen Eherechtes, hg. von Thomas Dolliner und Ignaz Grassl, Band 5), 1848.
Zuletzt aktualisiert am 27.03.2024 - 21:30