Josef Ritter von Zhishman, o. Univ.-Prof. Dr. phil., Dr. jur. h.c.

18.2.1820 – 4.9.1894
geb. in Laibach, Krain (Ljubljana, Slowenien), Slowenien gest. in Wien, Österreich

(Čižman)

Ehrungen

Ehrung Titel Datierung Fakultät
Ehrendoktorat Dr. jur. h.c. 1873/74 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Funktionen

Dekan*in Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1876/77
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1883/84
Senator Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1884/85
Rektor Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1885/86

Josef Zhishman (heutige slowenische Schreibweise: Čižman) wurde 1820 in Laibach als Sohn des Normal-Hauptschullehrers Joseph Zhishman (gest. 1835) und seiner Frau Elisabeth Nadloga (gest. 1859) geboren. Er hatte sieben Geschwister, sein Bruder Anton Eduard (1821–1857) wurde Geograph und Reiseschriftsteller. Zhishman absolvierte seine Schulausbildung (Gymnasium und Lyceum) in seiner Heimatstadt Laibach.

Angesichts mangelnder beruflicher Aussichten begab er sich 1839 zu Fuß nach Wien. Seine schwierige Lebenssituation verbesserte sich durch eine Erzieherstelle sowie seine Heirat mit der 16 Jahre älteren Witwe Babette Gradl im Jahre 1847; die Ehe blieb kinderlos. An der Universität Wien studierte Zhishman ab 1839 Rechtswissenschaften (bis 1843) sowie Sprachen und Geschichte. 1848 erwarb er das Doktorat der Philosophie und 1851 die gymnasiale Lehrbefähigung. Sein Interesse für die orthodoxe Kirche reicht in die Zeit als Gymnasiallehrer in Triest (1851–1853) zurück. Anschließend war er (bis 1866) Lehrer an der Theresianischen Akademie in Wien. Nach dem Erscheinen seiner ersten wissenschaftlichen Arbeit über die Unionsverhandlungen im 15. Jahrhundert gewährte ihm das Ministerium für Kultus und Unterricht für die Erarbeitung einer Monographie zum orthodoxen Eherecht, die 1864 erschien, Urlaub.

1867 wurde Zhishman von Kaiser Franz Joseph I. mit dem Unterricht des damals neunjährigen Kronprinzen Rudolf beauftragt. Als sein Lehrer in Geschichte, Geographie, Latein und Kirchenrecht (bis 1875) dürfte er dessen liberale Ansichten mitbeeinflusst haben.

Ebenfalls 1867 wurde Zhishman zum außerordentlichen Professor für orientalisches Kirchenrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien bestellt, wo er von 1871 bis 1887 als ordentlicher Professor für Kirchenrecht lehrte. Seine Fakultät verlieh ihm am 20. November 1873 das Ehrendoktorat. Zhishman begründete eine bis in die Gegenwart reichende Forschungstradition an der Universität Wien, fungierte 1867/77 als Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und wurde für 1885/86 zum Rektor der Universität gewählt.

Obwohl Zhishman die auf die Krain bezogenen Knaffl’schen und Mayzenschen Universitätsstiftungen leitete, zeigte er keine slowenischen nationalen Tendenzen. Über sein Privatleben ist wenig bekannt. Obwohl Zeitungen rund um das Erste Vatikanische Konzil über seine Sympathien gegenüber Ignaz von Döllinger berichteten, blieb er Katholik.

Für seine Verdienste wurde Zhishman mehrfach geehrt. So wurde ihm die Goldene Medaille für Wissenschaft und Kunst (1865) und der Orden der Eisernen Krone III. Klasse (1871) verliehen. Nach seiner Erhebung in den Ritterstand 1879 erhielt er 1881 den Hofratstitel. Mit seiner Pensionierung 1887 wurde er mit der Leitung der Familien-Fideikommißbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen beauftragt, die er bis zu seinem Tod (durch einen Schlaganfall im Schönbrunner Schlosspark) wahrnahm.

Zhishmans „Eherecht der orientalischen Kirche“ wurde 1912 ins Griechische übersetzt und gilt bis heute als ein Standardwerk. Auch seine Monographien zum orthodoxen Organisations- und Stifterrecht fanden in Fachkreisen viel Beachtung.

Im Zuge des FWF-Projekts „Orthodoxe Kanonisten und Politiker in der Donaumonarchie“ (2003–2005) wurde sein Nachlass im Bestand der Universität Wien erstmals gesichtet. Er umfasst 56 (als Einzelhandschriften geführte) Manuskripten-Signaturen mit insgesamt 14.592 Blättern und enthält umfangreichen Quellensammlungen und -exzerpte, die Zhishmans Pionierarbeit in der byzantinischen (Kirchen-)Rechtsgeschichte belegen. Daneben enthält der Nachlass auch Lebensdokumente, Vorlesungsunterlagen, Gutachten, Briefe und Zeitungsausschnitte.
Das Projekt förderte zu Tage, dass Zhishman für die Regierung in Wien zwischen 1863 und 1894 als DER Experte für orthodoxes Kirchenrecht schlechthin galt. Er wurde in dieser Zeit laufend für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse der orthodoxen Kirche in der Habsburgermonarchie herangezogen, besonders in der österreichischen Reichshälfte, aber auch in Bosnien-Herzegowina. Von den etwa 100 im Auftrag mehrerer Ministerien verfassten Gutachten ist ein Großteil bekannt. Zhishman wirkte bei der Klärung von Rechtsfragen der orthodoxen Diaspora, der Errichtung des orthodoxen Bistums von Cattaro (1870) und der Errichtung und Ausgestaltung der orthodoxen Metropolie der Bukowina und von Dalmatien (1873) mit.

Zhishman stand zum Czernowitzer Bischof bzw. Metropoliten Eugen Hac(k)man(n) (1793–1873) in einem freundschaftlichen Verhältnis. Er lehnte aber die auf eine stärkere Laienbeteiligung an kirchlichen Entscheidungen abzielenden Bestrebungen des Hermannstädter Metropoliten Andrei von Şaguna (Schaguna) und des Czernowitzer Metropoliten Silvester Morariu-Andriewicz (Andrievici) ab und erwies sich als Gegner nationaler Tendenzen der Rumänen in der Bukowina. Seine etatistische Position kam den Kontrollabsichten der Kultusverwaltung in Wien gegenüber der orthodoxen Kirche zu Gute.

Große Verdienste erwarb sich Zhishman um die 1875 errichtete orthodoxe theologische Fakultät der Universität Czernowitz. Er bereitete fünf Mitglieder der ersten Professorenriege (u. a. den späteren Czernowitzer Metropoliten Vladimir von Repta) als Stipendiaten für die akademische Laufbahn vor. Auch trug er als Gutachter wesentlich dazu bei, dass die Czernowitzer Fakultät westlichen universitären Standards entsprach und sich zu einer damals einzigartigen orthodoxen Bildungsstätte mit internationaler Strahlkraft entwickeln konnte.

Werke
(Auswahl, vollständiges Verzeichnis: Németh, Josef von Zhishman, 348–368)

Die Unionsverhandlungen zwischen der orientalischen und der römischen Kirche seit dem Anfange des XV. Jahrhunderts bis zum Concil von Ferrara, 1858.
Das Eherecht der orientalischen Kirche, 1864 (Nachdruck 2010); griechische Übersetzung:  Zh./M. Aποστολóπουλος, Τὸ δίκαιον τοῦ γάμου τῆς ἀνατολικῆς ὀρθοδόξου ἐκκλησίας (2 Bände), 1912–1913  (Nachdruck 2010, eingel. v. Σ. Τρωιάνος [=Κλασσικὰ Νομικὰ Συγγράμματα 1]).
Die Synoden und die Episkopal-Ämter in der morgenländischen Kirche, 1867.
Das Stifterrecht (τò κτητορικòν δίκαιον) in der morgenländischen Kirche, 1888.

> Nachlass in Einzelhandschriften im Bestand der UB Wien (s. Nominalkatalog bis 1931, S. 67047, 67048, 67049, 67050; vollständiges Verzeichnis in: Németh, Josef von Zhishman, 296–347).
> Wikisource: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Slovenska biografija

Thomas M. Németh

Zuletzt aktualisiert am 04.04.2024 - 20:48