Der Prokurator war der Vorsteher einer akademischen Nation. Er wurde von der Nationsversammlung gewählt. Das wichtigste Vorrecht der Prokuratoren der Universität Wien war die Wahl des Rektors. Die Prokuratoren wurden ebenso wie Rektor und Dekane zunächst semesterweise, ab dem 17. Jahrhundert jährlich gewählt und hatten Sitz und Stimme im Konsistorium.