Die Gründungsurkunden (Stiftbriefe) der Universität Wien

„… dass ein jeder weise Mensch vernünftiger, und ein unweiser zu menschlicher Vernunft (…) gebracht (…) werde …“
12.3.1365

Mit zwei außergewöhnlich prunkvoll gestalteten und großformatigen Urkunden, die eine in lateinischer und die andere in deutscher Sprache, begründete Herzog Rudolf IV. am 12. März 1365 die Universität Wien.

Dieses Datum wurde bewusst gewählt: Der 12. März war der Namenstag des heiligen Gregor (Papst Gregor „der Große“), der als Patron der Lehrenden gilt.

Die Gründungsurkunden zeichnen sich durch ihr besonders großes Format (v. a. die deutsche Fassung: 87 x 135 cm) und ihre feierliche Gestaltung aus (Gold- und Auszeichnungsschrift bei Invocatio und Intitulatio, prunkvolle Initiale, großes Reitersiegel des Herzogs). Für keine der in zeitlicher und räumlicher Nachbarschaft gegründeten Universitäten (Prag 1347/48, Krakau 1364, Pécs/Fünfkirchen 1367, Heidelberg 1386, Köln 1388, Erfurt 1389) existieren ähnlich aufwändig gestaltete Gründungsurkunden. Sie demonstrieren damit eine herrscherliche Pracht, welche die politischen Ambitionen des Ausstellers zum Ausdruck bringt.

Der Text der Urkunden ist das Werk des erfahrenen herzoglichen Kanzlers und Bischofs von Brixen Johann Ribi. Als einschlägig erfahrener „Universitäts-Fachmann“ spielte auch Magister Albert von Sachsen eine große Rolle, der von Herzog Rudolf IV. 1364 zur päpstlichen Kurie nach Avignon entsandt wurde, um dort die Zustimmung zur Universitätsgründung zu erwirken. Albert hatte vermutlich an der neugegründeten Universität Prag studiert, und danach 1351 in Paris seinen akademischen Grad erhalten. Zwei Jahre später war er dort sogar zum Rektor gewählt worden, ein Amt, das er dann als „Gründungsrektor“ auch in Wien ab 1365 innehatte.

Ein Text in zwei Sprachen

Die erforderliche päpstliche Zustimmung war der Grund, weshalb die Gründungsurkunde in lateinischer Sprache ausgestellt wurde. Gleichzeitig fertigte die Kanzlei auch ein Diplom in deutscher Sprache an, vor allem deshalb, damit auch die Wiener Bürgerschaft von den zahlreichen Privilegien der Universität detaillierte Kenntnis erlangte. Der Inhalt der Urkunden weicht nur in bezeichnenden Einzelfällen voneinander ab: So gab es für manche Begriffe, wie etwa facultas (Fakultät) oder rector, keine deutschen Entsprechungen, was wortreiche Umschreibungen erforderte. In einem andern Fall wurden die Bürger Wiens in der deutschen Fassung als „ehrbar“ tituliert, ein schmückendes Beiwort, auf das man in der lateinischen Version verzichtet hatte!

Gemeinsam mit dem Aussteller Rudolf IV. beglaubigten auch dessen jüngeren Brüder Albrecht und Leopold die Urkunden mit ihren Siegeln und ihrer eigenhändigen Unterschrift (Leopolds Unterschrift findet sich nur auf der lateinischen Fassung).

In der einleitenden Arenga (Anführung der Motive, die zur Ausstellung der Urkunde geführt haben), werden die Absichten formuliert, welche die Universitätsgründung verfolgte (Text gemäß deutscher Fassung in modernisierter Schreibweise):

Damit des ersten unser christlicher Glaube in aller Welt geweitert und vermehret werde, danach damit gemein Gut, rechte Gerichte, menschliche Vernunft und Bescheidenheit zunehme und wachse und das durchscheinende Licht göttlicher Weisheit nach dem Einfluss des heiligen Geistes erleuchte und befruchte aller Leute Herzen in solchem Maße, dass ein jeder weise Mensch vernünftiger, und ein unweiser zu menschlicher Vernunft in rechte Erkenntnis mit göttlicher Lehre gebracht und gezogen werde.

Außerdem sollte die Universitätsgründung zu „besonderer Würdigkeit und Erhöhung“ des Landes Österreich und der Stadt Wien beitragen, nach dem Vorbild der altehrwürdigen Universitäten zu Athen, Rom und Paris. Dies spiegelt die mittelalterliche Vorstellung der translatio studii von der griechischen und römischen Antike zur Universität Paris, die tatsächlich als Vorbild für die Gestaltung der Wiener hohen Schule diente.

Das erste Organisationsgesetz der Universität Wien

Der dispositive Text der Urkunden ist umfangreich, weil er zum Teil sehr detaillierte organisatorische und rechtliche Bestimmungen enthält. Die wichtigsten davon sind:

  • In unmittelbarer Nähe der herzoglichen Burg in Wien soll ein eigenes Stadtviertel nur für die Universitätsangehörigen reserviert werden („Pfaffenstadt“). Dieser Plan konnte nicht verwirklicht werden.
  • Sicherheit und freies Geleit für alle Universitätsbesucher von und nach Wien in den habsburgischen Ländern.
  • Befreiung der Universitätsangehörigen (Lehrer, Studenten) von allen städtischen Abgaben und Diensten (Maut, Zoll, Steuer etc.)
  • Exemtion von jeder weltlichen Gerichtsbarkeit und Bestellung des Rektors als ausschließlichen Richter über alle Universitätsangehörigen.
  • Verlassenschaften fallen an die Universität, falls sich kein Erbe meldet; Buchbesitz geht in diesem Fall an die gemaine puchkamer und libreye der Universität.
  • Alle Universitätsangehörigen sollen in vier Akademische Nationen eingeteilt werden, zu deren Vorstehern (Prokuratoren) jeweils ein Magister der Artistenfakultät gewählt werden soll.
  • Die gewählten Nationsprokuratoren wählen ihrerseits den Rektor der Universität. Er musste der Artistenfakultät angehören, die er dann gleichzeitig leitete. Die übrigen Fakultäten (Theologie, Jurisprudenz und Medizin) sollen von gewählten Dekanen geleitet werden.
  • Der Propst des beinahe zeitgleich begründeten Domkapitels zu St. Stephan soll als Kanzler der Universität fungieren. Zu seinen Aufgaben zählte die Investitur des neugewählten Universitätsrektors.
  • Die Universität erhält vom Herzog ein eigenes Siegel (sigillum magnum). Dieses Siegel hat sich bis heute erhalten.

Die Universitätsgründung wurde am 18. Juni 1365 von Papst Urban V. bestätigt, allerdings mit der Einschränkung, dass von der Kurie keine theologische Fakultät zugelassen wurde. Auch die Verwirklichung der „Pfaffenstadt“ kam nicht zustande.

Trotz einiger „Novellierungen“ blieb der Rudolfinische Stiftbrief jahrhundertelang eine grundlegende „Verfassungsurkunde“ der Universität Wien. Formal wurde er nie außer Kraft gesetzt.

Hyperlink zu Bildern und dem Text der lateinischen Gründungsurkunde:

http://phaidra.univie.ac.at/o:45859

Am 21. Oktober 2014 wurden der deutsche und der lateinische Stiftbrief in das Österreichische Nationale Memory of the World Register der UNESCO aufgenommen:

> Stiftbriefe (Gründungsurkunden) der Universität Wien 1365

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