Anfänge der Alma Mater Rudolphina
Der Ausbau Wiens als politisches, geistliches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum, als Hauptstadt eines künftigen österreichischen Königreiches, stand im Hintergrund der hochfliegenden Pläne des jugendlichen habsburgischen Fürsten, Herzog Rudolfs IV., der im Hinblick auf den großzügigen Ausbau von St. Stephan und der Gründung der Universität den Beinamen „der Stifter“ erhielt.
Universitätsgründung mit Anfangsschwierigkeiten
Als erster Universitätsstifter ohne Königskrone besiegelte Herzog Rudolf IV. am 12. März 1365 die Gründungsurkunde für das Wiener Generalstudium mit Promotionsrecht in allen „erlaubten“ Wissenschaften, das nach dem Vorbild der Pariser Universität eingerichtet wurde. Die Konfirmation dieser Stiftung erfolgte am 18. Juni 1365 durch Papst Urban V. Dieser verweigerte jedoch die Zustimmung für eine theologische Fakultät, wodurch dem Wiener studium generale vorerst der Status einer Volluniversität versagt blieb. Der Grund für diese Beschränkung mag in einer Intervention Kaiser Karls IV. zu suchen sein, der die Konkurrenz für die von ihm 1348 begründete Prager Hochschule fürchtete. Andererseits waren die wirtschaftlichen und räumlichen Voraussetzungen 1365 nicht ausreichend. Herzog Rudolf hat von dieser Einschränkung nichts mehr erfahren. Er verstarb schon am 27. Juli 1365 während einer Reise in Mailand im Alter von 25 Jahren.
Wir wissen, dass seine Stiftung dennoch ins Leben getreten ist, wenn auch nicht alle Bestimmungen der Gründungsurkunde ausgeführt wurden. Neben dem Theologiestudium konnte auch das im zwischen Hofburg und Schottentor entlang der Herrengasse geplante Universitätsviertel, im Stiftbrief Pfaffenstadt genannt, nicht realisiert werden. Als erster Rektor fungierte der Theologe und Naturwissenschaftler Albert von Rickensdorf aus Sachsen (+1390), der aus Paris kommend später Bischof von Halberstadt werden sollte. Die Vorlesungen fanden provisorisch in der Bürgerschule zu St. Stephan statt, die eng mit der Universität verbunden war.
Ausbau zur Volluniversität
Erst dem Bruder des Stifters, Herzog Albrecht III., gelang 1384 der Vollausbau der Universität, die Erweiterung um die Theologische Fakultät bzw. deren Bestätigung durch Papst Urban VI. und die Gründung des ersten räumlichen Zentrums, des Herzogskollegs (Collegium ducale), gegenüber dem Dominikanerkloster in der heutigen Postgasse.
Die freie Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden, die Universitas Magistrorum et Scholarium, bildete den organisatorischen Überbau des aus mehreren Körperschaften zusammengesetzten Generalstudiums. Solche Korporationen bildeten die vier Fakultäten (Theologen, Juristen, Mediziner, Artisten), geleitet von Dekanen als Verbände der Lehrer, die vier Akademischen Nationen (Natio Australium, Rhenensium, Ungarorum, Saxonum), als landsmannschaftliche Vereinigungen der Scholaren mit Prokuratoren als Vorstände, und das Herzogskolleg als selbständige Gemeinschaft mit einem gewählten Prior an der Spitze. Das gemeinsame Oberhaupt der Gesamtuniversität, der Rector magnificus, wurde bis 1848 durch die vier Prokuratoren gewählt. Er führte den Vorsitz im Universitäts-Konsistorium, das die Sondergerichtsbarkeit der Universität ausübte und sich zum obersten Leitungsgremium der Universität entwickelte. Ihm gehörten auch der Dompropst zu St. Stephan als Universitätskanzler, der landesfürstliche Superintendent, der über das Dotationswesen zu wachen hatte, und der Prior des Herzogskollegs an.
Das Große abendländische Schisma (1378-1417) begünstigte den Zuzug bedeutender Kapazitäten der Wissenschaft, welche die Pariser Universität verließen. So wurde der berühmte Theologe und Naturwissenschaftler Heinrich Heimbuche von Langenstein (+1397) gewonnen, der sich für den Ausbau der Universität verwendete und gemeinsam mit anderen bekannten Lehrern als Magnet für den Zuzug der Studenten diente.
Universitätsautonomie
Am 5. Oktober 1384 fügte Herzog Albrecht III. zu den bestehenden Privilegien das bedeutsame Recht hinzu, dass sich die Universität selbst Statuten geben könne. Dieses Recht galt als zentrale Grundlage der Universitätsautonomie, worauf in späteren Diskussionen immer wieder hingewiesen wurde. Noch im Jahre 1385 erließ die Universität die Statuten für die Gesamtuniversität und im Jahre 1389 für die vier Fakultäten. In diesen Statuten wurden Regelungen bezüglich Disziplin, Wahlen, Pflichten der akademischen Funktionäre, der Studien-, Prüfungs-und Promotionsordnungen getroffen. Neben den seit 1366 bestehenden geringen Einkünften aus der Pfarre Laa an der Thaya bewilligte der Herzog 1384 der Universität jährliche 680 Pfund Pfennige aus der Maut zu Emmersdorf an der Donau. Schließlich verfügte er in seinem Testament, dass der Universität auf der Maut zu Ybbs jährlich 800 Pfund „ewige Gült“ zukommen sollte, was sein Neffe, Herzog Wilhelm, im Jahre 1405 endgültig verbriefte. Damit war die Gründungs-und Ausstattungsphase der Universität Wien abgeschlossen.
Die heute älteste, dauernd bestehende Universität des deutschsprachigen Raumes verdankt jener Gründungs-und Aufbauphase ihre erste Etablierung, ihre rechtliche und wirtschaftliche Sicherung.
Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024 - 21:25
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Rudolf IV. (Habsburg), Herzog von Österreich, Beiname „der Stifter“
1.11.1339–27.7.1365 -
Albert (Albrecht) von Rickmersdorf (Albert von Sachsen)
14. Jhdt.–8.7.1390 -
Heinrich von Langenstein
–11.2.1397 -
Albrecht III. (Habsburg), Herzog von Österreich
1349–29.8.1395