Als Matrikel wird ein Verzeichnis von Personen bezeichnet, die einer bestimmten Einheit (z. B. Pfarre) angehören. Eine andere Bezeichnung dafür ist „Album“. Die Universitätsmatrikel enthalten die Namen der Personen, die der Gerichtsbarkeit der Universität unterworfen sind (in Wien bis 1783). Die Matrikelführung erfolgte durch den Rektor (diese wird als Rektorats- oder Hauptmatrikel bezeichnet), aber auch durch die Fakultäten und die akademischen Nationen. Die Eintragung in die Matrikel wird als Immatrikulation bezeichnet.