Gelehrte in Stein und Bronze
Seit der Eröffnung des repräsentativen Hauptgebäudes der Universität Wien an der Ringstraße nahm auch ikonische Symbolisierung des Gedenkens an verstorbene Gelehrte zunehmend Raum ein. Besonders der Arkadenhof entwickelte sich mit seiner wachsenden Anzahl an Professorendenkmälern im Zuge dessen als zentraler Ort der wissenschaftshistorischen Erinnerung in Österreich. Zu den ikonischen Denkmälern, die in dieser Zeit im Bereich der Universität errichtet wurden, zählen aber auch jene für den Universitätsgründer Rudolf der Stifter und für Maria Theresia im Festsaal der Universität sowie für Franz Joseph I. und Joseph II., aber auch Denkmäler an den zahlreichen anderen Standorten der Universität.
Denkmalserrichtungen heute
Die aktuellen Satzungen der Universität Wien legen zur Errichtung von Denkmälern fest:
„(1) Die Universität Wien kann für verstorbene Personen, die an der Universität Wien gewirkt haben und auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistungen in Fachkreisen immer noch hohes Ansehen genießen, im Arkadenhof sowie in allen anderen der Universität Wien gewidmeten Gebäuden und Flächen Denkmale errichten.
(2) Die Aufstellung von Denkmalen für lebende Personen ist unzulässig.
(3) Die Errichtung eines Denkmals ist frühestens 15 Jahre nach dem Tod der zu ehrenden Person möglich. Eine Unterschreitung dieser Frist ist anlässlich des 100. Geburtstages der zu ehrenden, verstorbenen Person möglich.
(4) Informationstafeln, die bestimmte Personengruppen oder Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Universität Wien verzeichnen oder ein bestimmtes Ereignis der Universitätsgeschichte erinnern, gelten nicht als Denkmale im Sinne von Abs. 1.“
Aus den Richtlinien für akademische Ehrungen, § 10 (Denkmale)
„Anträge für Denkmale haben, neben den allgemeinen Voraussetzungen [...], folgende Vorschläge zu enthalten:
1. Person der ausführenden Künstlerin oder des ausführenden Künstlers
2. Typus des Denkmals (wie Porträtbüste, Relieftafel mit Porträtmedaille, allenfalls Schrifttafel oder auch ein Denkmal, das nicht ein Bildnis des zu Ehrenden zeigt, sondern seine wissenschaftliche Leistung in künstlerischer Form anschaulich macht)
3. Möglicher Aufstellungs- bzw. Anbringungsort des Denkmals und Abstimmung desselben auf seine Umgebung“
Aus den Richtlinien für akademische Ehrungen, § 12, Abs. 6 (Antragsrechte, Anhörungen)
Kritische Reflexion der bisherigen Ehrungspraxis 2022/23
Die Universität Wien hat sich 2022 entschieden, nach den Grundsätzen „Transparenz – Kommentierung – Sichtbarmachung“ ihre bisherige Ehrungspraxis kritisch aufzuarbeiten. Dabei wurde 1 „problematische“ bzw. 12 „diskussionswürdige“ Ehrungen durch Denkmäler im Arkadenhof sowie 2 „problematische“ bzw. 5 „diskussionswürdige“ Ehrungen durch Denkmäler an anderen Standorten der Universität festgestellt.
Ziel der kritischen Auseinandersetzung war es nicht, symbolische posthume Aberkennungen auszusprechen (Denkmäler werden prinzipiell erst posthum errichtet) oder die Denkmäler zu entfernen, sondern die kritischen Aspekte sollten hier auf der offiziellen Geschichte-Website der Universität Wien dokumentiert, benannt und sichtbar gemacht werden.
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Denkmal für Theodor Billroth (1829-1894), err. 1944/1951 im Hof 1 des Alten Allgemeinen Krankenhauses
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Denkmal Kaiser Franz Josephs bei der Juristenstiege im Hauptgebäude der Universität Wien
Denkmal errichtet 1884 weitere Informationen: https://monuments.univie.ac.at/index.php?title=Denkmal_Kaiser_Franz_Jose...
Zuletzt aktualisiert am 04.07.2023 - 23:50
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Rudolf IV. (Habsburg), Herzog von Österreich, Beiname „der Stifter“
1.11.1339–27.7.1365 -
Maria Theresia von Österreich (Habsburg)
13.5.1717–29.11.1780 -
Joseph II. von Österreich (Habsburg-Lothringen)
13.3.1741–20.2.1790 -
Franz Joseph I. (Habsburg-Lothringen)
18.8.1830–21.11.1916
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Ehrungen an der Universität Wien
1858–21. Jhdt.