Gelehrte in Stein und Bronze

Personendenkmäler im 19. und 20. Jahrhundert
19. Jhdt.–20. Jhdt.

Seit der Eröffnung des repräsentativen Hauptgebäudes der Universität Wien an der Ringstraße nahm auch ikonische Symbolisierung des Gedenkens an verstorbene Gelehrte zunehmend Raum ein. Besonders der Arkadenhof entwickelte sich mit seiner wachsenden Anzahl an Professorendenkmälern zum zentralen Ort der wissenschaftshistorischen Erinnerung in Österreich. Seit 2024 gilt der Arkadenhof als ein geschlossenes historisches Ensemble, in dem keine neuen Denkmale mehr errichtet werden.
Zu den ikonischen Denkmälern, die bis dahin im Bereich der Universität errichtet wurden, zählen aber auch jene für den Universitäts­gründer Rudolf der Stifter und für Maria Theresia im Festsaal der Universität sowie für Franz Joseph I. und Joseph II., aber auch Denkmäler an den zahlreichen anderen Standorten der Universität.

Liste der im Arkadenhof geehrten Personen

Denkmalserrichtungen heute

Die aktuellen Satzungen der Universität Wien legen zur Errichtung von Denkmälern fest:

„(1) Die Universität Wien kann für verstorbene Personen, die an der Universität Wien gewirkt haben und auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistungen in Fachkreisen immer noch hohes Ansehen genießen, in der Universität Wien gewidmeten Gebäuden und Flächen Denkmale errichten. Der Arkadenhof ist ein geschlossenes historisches Ensemble, in dem keine neuen Denkmale mehr errichtet werden.
(2) Die Aufstellung von Denkmalen für lebende Personen ist unzulässig.
(3) Die Errichtung eines Denkmals ist frühestens 15 Jahre nach dem Tod der zu ehrenden Person vorgesehen. Eine Unterschreitung dieser Frist ist anlässlich des 100. Geburtstages der zu ehrenden, verstorbenen Person möglich.
(4) Informationstafeln, die bestimmte Personengruppen oder Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Universität Wien verzeichnen oder ein bestimmtes Ereignis der Universitätsgeschichte erinnern, gelten nicht als Denkmale im Sinne von Abs. 1.“

Aus den Richtlinien für akademische Ehrungen, § 10 (Denkmale)

„Anträge für Denkmale haben, neben den allgemeinen Voraussetzungen [...], folgende Vorschläge zu enthalten:
1. Person der ausführenden Künstlerin oder des ausführenden Künstlers
2. Typus des Denkmals (etwa eine Relieftafel mit Porträtmedaille, eine Schrifttafel oder ein Denkmal, das nicht ein Bildnis des zu Ehrenden zeigt, sondern seine wissenschaftliche Leistung in künstlerischer Form anschaulich macht). Porträtbüsten bilden hingegen keine zeitgemäße Ehrungsform mehr.
3. Möglicher Aufstellungs- bzw. Anbringungsort des Denkmals und Abstimmung desselben auf seine Umgebung.
4. Konzept für die Vermittlung der wissenschaftlichen Leistungen der zu ehrenden Persönlichkeit (etwa wesentliche Informationen für einen QR-Code beim Denkmal, temporäre Ausstellungen oder begleitende Lehrveranstaltungen).“

Aus den Richtlinien für akademische Ehrungen, § 12, Abs. 6 (Antragsrechte, Anhörungen), Stand 25.06.2024

Kritische Reflexion der bisherigen Ehrungspraxis 2022/23

Die Universität Wien hat sich 2022 entschieden, nach den Grundsätzen „Transparenz – Kommentierung – Sichtbarmachung“ ihre bisherige Ehrungspraxis kritisch aufzuarbeiten. Dabei wurde 1 „problematische“ bzw. 12 „diskussionswürdige“ Ehrungen durch Denkmäler im Arkadenhof sowie 2 „problematische“ bzw. 5 „diskussionswürdige“ Ehrungen durch Denkmäler an anderen Standorten der Universität festgestellt.
Ziel der kritischen Auseinandersetzung war es nicht, symbolische posthume Aberkennungen auszusprechen oder sie aus den Ehrungslisten zu streichen, sondern die kritischen Aspekte auf dieser Website zur Geschichte der Universität Wien zu dokumentieren, zu benennen und sichtbar zu machen.

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